Ziele und Aufgaben
"Lieber gleichberechtigt als später"
Die Menschen, die in unserem Land leben, sind bunt: Sie unterscheiden sich in Alter und Herkunft, Einkommen, Aussehen, Dialekt, Begabung, Religion und vielem mehr.
So wie unser Grundgesetz in Artikel 1 die Würde jeder und jedes einzelnen für unantastbar erklärt, sichert es die Gleichberechtigung von Frauen und Männern zu.
Es gibt viele Bedingungen und Aspekte, die darüber entscheiden, wie unser Weg aussieht.
Das Geschlecht ist eines davon.
Gleichstellungsbeauftragte für Frauen?
Ja, in einigen Bundeländern lautete die Berufsbezeichnung meiner Kolleginnen deshalb "Frauenbeauftragte". In Schleswig-Holstein hat sich der Name Gleichstellungsbeauftragte durchgesetzt.
Eine Grundlage unserer Arbeit bildet das Gesetz zur Gleichstellung der Frauen im öffentlichen Dienst.
Ist das nicht ungerecht? Nein. Die meisten Maßnahmen, die auf die Gleichstellung von Frauen und Männer zielen, haben ihren Ursprung in der strukturellen Benachteiligung von Frauen. Was heißt das? Jede vierte Frau erfährt in ihrem Leben häusliche Gewalt. Alleinerziehende sind im Alter stärker von Armut bedroht. Frauen verdienen im Durchschnitt weniger als Männer. Die Berufe, die sie bevorzugt wählen, werden schlechter bezahlt. Auch bei berufstätigen Paaren erledigen Frauen den größten Teil der Haus- und Sorgearbeit. Frauen sind in politischen Gremien und Ämtern weniger vertreten als Männer.
Aufgaben
Was die Husumer Gleichstellungsbeauftragte zu tun hat, regelt unter anderem die Hauptsatzung der Stadt:
- Einbringung frauenspezifischer Belange in die Arbeit des Stadtverordnetenkollegiums und der Verwaltung
- Erstellung eines Gleichstellungsberichtes für die Stadt
- Entwicklung und Anregung von Maßnahmen, um berufliche und soziale Situationen von Frauen zu verbessern
- Kontaktpflege und Zusammenarbeit mit Fraueninitiativen, Verbänden und andere
- Beratung
- Mitwirkung im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen bei allen Einstellungen und Beförderungen innerhalb der Dienststellen der Stadt Husum und Anhörung bei Personalentscheidungen
- Prüfung von städtischen Vorhaben und Beschlussvorlagen und Begleitung der Arbeit der Ausschüsse unter dem Gesichtspunkt der Gleichstellung.
Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister hat die Gleichstellungsbeauftragte im Rahmen ihres Aufgabenbereichs an allen Vorhaben frühzeitig zu beteiligen.
Zuständigkeiten
Die Husumer Gleichstellungsbeauftragte ist zuständig für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Husum, der Insel Pellworm und den Halligen Gröde, Hooge und Langeneß sowie für die Beschäftigten der Verwaltungen der genannten Kommunen einschließlich der Eigenbetriebe.
Beratungsangebot der Gleichstellungsbeauftragten
Das Beratungsangebot für Bürgerinnen und Bürger zu Themen rund um die Gleichstellung von Frauen ist kostenlos und vertraulich und hat oft Lotsenfunktion.
Es können keine rechtsverbindlichen Auskünfte erteilt werden, das heißt eine Auskunft ersetzt keine Beratung bei einer Anwältin oder einem Anwalt.
Bitte vereinbaren Sie für ein Gespräch einen Termin, damit Sie nicht vor verschlossenen Türen stehen. Ein Termin ist auch außerhalb der Öffnungszeiten des Rathauses möglich.
Interne Gleichstellungsarbeit
Interne Gleichstellungsarbeit für die Stadt und die Gemeinden des Amtes Pellworm, das bedeutet, dass alle personellen, organisatorischen und sozialen Maßnahmen über den Tisch der Gleichstellungsbeauftragten gehen, damit sie sich dazu äußern kann. Da kann es um Stellenbesetzungsverfahren gehen oder Umstrukturierungen, um Personalentwicklungsmaßnahmen oder Entscheidungen zur Telearbeit.
Ein Instrument für diesen Teil der Arbeit stellt der vom Stadtverordnetenkollegium verabschiedete Frauenförderplan dar. Den Frauenförderplan für die Stadtverwaltung und den Eigenbetrieb KSH finden Sie hier:
- PDF-Datei: PDF, 1.3 MB) (