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Einzelhandels- und Zentrenkonzept

Das Stadtverordnetenkollegium der Stadt Husum hat in seiner Sitzung am 27.März 2014 die Fortschreibung des bestehenden Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes (EHK) für die Stadt und den Stadtumlandbereich (SUB) Husum beschlossen.

Einzelhandels- und Zentrenkonzepte sind städtebauliche Konzepte (i.S.v. § 1 (6) Nr. 11 Baugesetztbuch) und stellen für Städte und Gemeinden eine unverzichtbare Grundlage für die sachgerechte Planung bzw. die Steuerung des Einzelhandels dar.

Husum verfügt bereits seit 2008 über ein gesamtstädtisches Einzelhandelsgutachten, das vom Planungsbüro Junker + Kruse, Stadtforschung Planung aus Dortmund erarbeitet und jetzt auch fortgeschrieben wurde.

Für die Fortschreibung wurde in einem ersten Schritt die Aktualisierung der angebots- und nachfrageseitigen Datenbasis sowie die daraus abgeleiteten Entwicklungsperspektiven für den Einzelhandelsstandort SUB Husum vorgenommen. Darauf aufbauend wurden die im Jahr 2008 formulierten konzeptionellen Bausteine des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes (Zielsetzungen, perspektivisches Standortmodell, Definition der zentralen Versorgungsbereiche und des Ergänzungsstandorts, Sortimentsliste sowie die Grundsätze zur zukünftigen Steuerung der Einzelhandelsentwicklung) kritisch überprüft und - soweit notwendig - überarbeitet bzw. angepasst.

Diese Untersuchung soll Strategien zur Einzelhandels- und letztlich auch zur Stadtentwicklung in dem Stadt-Umland-Bereich (SUB) Husum unter Berücksichtigung sowohl der rechtlichen, demographischen und städtebaulichen Rahmenbedingungen als auch der betrieblichen Anforderungen aufzeigen.

Dabei sollen die städtebaulichen Zielvorstellungen der Stadt Husum, wie die Sicherung und Stärkung der zentralen Versorgungsbereiche, die Sicherung und Weiterentwicklung einer ausreichenden Grundversorgungssituation mit einem funktionierenden Nahversorgungsnetz aber auch die Konzentration des nicht-zentrenrelevanten Einzelhandels auf bestehende Standorte (zur Eindämmung einer zunehmenden Flächeninanspruchnahme in Gewerbegebieten durch den Einzelhandel) und die Vermeidung von zusätzlich durch Einzelhandel induzierten Verkehr, Bestandteil einer nachhaltigen Einzelhandelspolitik sein.

Das Konzept dient dabei sowohl als fundierte Bewertungsgrundlage für aktuelle sowie zukünftige Planvorhaben als auch dem Aufzeigen möglicher Entwicklungsperspektiven und erforderlicher (insbesondere baurechtlicher) Handlungsnotwendigkeiten.

Der Stadtverwaltung und Politik soll es mit Hilfe eines konsensfähigen Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes erleichtert werden, stadtentwicklungspolitische Grundsatzentscheidungen zu treffen sowie frühzeitig mögliche Auswirkungen einzelner Standortentscheidungen auf die Versorgungsstrukturen in dem Stadt-Umland-Bereich Husum einschätzen zu können. Einerseits können politisch-fachliche Auseinandersetzungen in Fragen der Einzelhandelsentwicklung unterstützt und die Schaffung von städtebaulichen Rahmenbedingungen für die Einzelhandelsentwicklung gefördert werden. Andererseits kann die Akzeptanz zukünftiger einzelhandelsrelevanter Planungsentscheidungen in der Öffentlichkeit der Stadt Husum erhöht werden.