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Wärmewende in Husum

Hintergrund

Die Treibhausgasemissionen im Wärmesektor in Deutschland und auch in Husum sind hoch. Dies geht vor allem auf die Nutzung fossiler Brennstoffe zurück. In Hinblick auf die Klimaschutzziele ist die nachhaltige Transformation des Wärmesektors mit starker Verminderung der Emissionen anzustreben. Zudem wird durch die gesetzlich vorgegebene ansteigende CO2-Bepreisung die Nutzung fossiler Energieträger voraussichtlich zunehmend teurer. Die Stadt legt mit der Erstellung eines kommunalen Wärme- und Kälteplans (KWP) die Basis für die Planung der klimafreundlichen Wärmeversorgung im gesamten Stadtgebiet. Dabei soll der KWP als Planungsinstrument Grundlage für weitere spezifischere Planungen in den kommenden Jahren sein. Die Ziele des KWP sollen zukünftig bei planerischen und baulichen Aktivitäten berücksichtigt werden.


Rechtliches

Die Aufstellung von Wärmeplänen wird auch durch Landes- und Bundesgesetze gefordert. Als Mittelzentrum ist Husum durch § 7 Energiewende- und Klimaschutzgesetz Schleswig-Holstein in der Fassung von Dezember 2021 aufgefordert, einen Wärme- und Kälteplan bis Ende 2024 aufzustellen und diesen in bestimmten Zeitabständen fortzuschreiben. Auf Bundesebene wurden mit der Verabschiedung des Wärmeplanungsgesetzes (WPG) und des novellierten Gebäudeenergiegesetzes (GEG) ebenfalls rechtliche Grundlagen für das Fortschreiten der Energiewende im Wärmesektor geschaffen. Das WPG ist planungsrechtlich relevant (z. B. Verpflichtung zur Aufstellung von Wärmeplänen) und das GEG ordnungsrechtlich (z. B. Vorgaben zur Nutzung erneuerbarer Energien oder unvermeidbarer Abwärme für die Wärmeerzeugung).

Hinweise: Wichtig ist, dass der Wärmeplan keine rechtliche Außenwirkung hat und keine einklagbaren Rechte und Pflichten begründet. Zudem wird, anders als es des Öfteren zu lesen ist, durch den Beschluss des Wärme- und Kälteplans nicht vorzeitig die Pflicht zur Erzeugung von 65 % der Wärme aus erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme nach § 71 Gebäudeenergiegesetz ausgelöst. Bereits bestehende Vorgaben (z. B. § 9 EWKG und § 71 Abs. 9 bis 11 GEG) zum Heizungstausch sind aber generell zu beachten.

Bei Betrachtung der Vorgaben des Bundes sollten immer auch die Vorgaben aus dem Landesgesetz (EWKG) beachtet werden. Hinweis: Dieses wird derzeit novelliert, die Novelle soll voraussichtlich Anfang 2025 in Kraft treten.


Prozess und Inhalt

Nach Beschluss im Stadtverordnetenkollegium im Jahr 2022 zur Aufstellung eines Wärme- und Kälteplans nach den Vorgaben des § 7 EWKG erfolgte Mitte 2023 die Vergabe zur Erarbeitung des Plans an die Firma Zeiten°Grad aus Kiel. Im Jahr 2024 liegt nun nach Erhebung und Auswertung verschiedener Daten und Austausch mit Akteurinnen und Akteuren ein kommunaler Wärme- und Kälteplan für die Stadt Husum vor, der das gesamte Stadtgebiet in den Blick nimmt. Die Hauptergebnisse wurden im Juli 2024 in der Sitzung des Umwelt- und Planungsausschusses vorgestellt sowie im Rahmen einer Öffentlichkeitsveranstaltung der Öffentlichkeit präsentiert und mit Bürgerinnen und Bürgern diskutiert. Eine Dokumentation der Öffentlichkeitsveranstaltung ist untenstehend verfügbar.

Der KWP setzt sich im Wesentlichen aus folgenden Abschnitten zusammen:

  • Bestandsanalyse
  • Prognose des zukünftigen Wärmebedarfs
  • Potenzialanalyse
  • Räumliche Verortung
  • Gesamtstrategie und Maßnahmenkatalog
  • Monitoring

Die Beratung und Beschlussfassung in der Husumer Politik zum kommunalen Wärme- und Kälteplan fanden zunächst am 13. November 2024 im Umwelt- und Planungsausschuss statt. Das Stadtverordnetenkollegium hat den KWP am 28. November 2024 einstimmig beschlossen.


Am 18. Juli 2024 fand eine Öffentlichkeitsveranstaltung zum Thema “Kommunale Wärmeplanung“ statt.