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Schiedsamt 

"Sich vertragen ist besser als klagen", heißt der Leitsatz des Schiedsamtes.

Norbert Grams ist der Schiedsmann der Stadt Husum und ehrenamtlich in dieser Funktion unterwegs. Er mischt sich als neutrale Person in Streitigkeiten ein, damit wieder Frieden zwischen den zerstrittenen Parteien einkehrt. Nicht immer eine leichte Aufgabe, gerade wenn die Fronten verhärtet sind und die Beteiligten auf ihr Recht pochen.

Aufgrund seiner langjährigen Erfahrung ist Norbert Grams allerdings auf diesem Gebiet kaum etwas fremd. Er lädt die Streitenden zu einem gemeinsamen Treffen ein, schafft ein ruhige und entspannte Atmophäre, hört allen Meinungen zu und geht darauf ein.

Seine Zuständigkeit umfasst alle bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten, wie beispielsweise Streit unter der Nachbarschaft, innerhalb von Strafdelikten - wie Beleidigung, Körperverletzung, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch, Bedrohung sowie Verletzung des Briefgeheimnisses. Für diese Delikte ist eine Schiedsverhandlung vor dem Einreichen einer Privatklage vor Gericht vorgeschrieben.

Zunehmend werden Streitigkeiten - auch in Bagatellangelegenheiten - ohne vorhergehenden Versuch einer Streitbeteiligung vor die Gerichte gebracht und dort bis in die letzte Instanz ausgetragen. Am Ende dieses Weges steht so mancher Mensch trotz des erstrittenen Urteils vor einem Scherbenhaufen: Die Rechtsfrage ist zwar gerichtlich geklärt, die menschlichen Beziehungen aber oft für immer zerstört.

Daher sollte sich bei Streitigkeiten immer die Frage gestellt werden, ob Gesprächsbereitschaft und ein wenig Entgegenkommen für alle Beteiligten nicht sinnvoller ist, als sich ein Leben lang aus dem Weg zu gehen.

Die Schiedsperson der Stadt Husum wird vom Stadtverordnetenkollegium für die Dauer von fünf Jahren gewählt und nach der Wahl von der Leitung des Amtsgerichtes bestätigt.  

Nähere Informationen

Weitere Informationen zur Sachlichen Zuständigkeit, zu Strafsachen, den Schiedsämtern in Schleswig-Holstein und vieles mehr finden Sie unter www.bds-schleswig-holstein.de.