Beherbergungskonzept der Stadt Husum
Das Stadtverordnetenkollegium hat in seiner Sitzung am 20.11.2025 das Beherbergungskonzept für die Stadt Husum beschlossen. Beherbergungskonzepte sind städtebauliche Konzepte gemäß § 1 (6) Nr. 11 Baugesetzbuch. Mit ihnen erhalten Städte und Gemeinden eine wesentliche Grundlage für die sachgerechte Planung beziehungsweise der Steuerung von Beherbergungsbetrieben. Das Beherbergungskonzept wurde von der CIMA Beratung und Management GmbH aus Lübeck erarbeitet.
Der Wohnungsmarkt in der Stadt Husum, insbesondere der bezahlbare Mietwohnraum, ist durch eine hohe Nachfrage und einem geringen Angebot geprägt. Diese angespannte Lage wird in einzelnen Gebieten durch einen hohen Anteil von touristischen Beherbergungsangeboten und Zweitwohnungen verstärkt. Insbesondere die Vermietung von Ferienwohnungen führt zu einer zunehmenden Verdrängung von Wohnraum. Gleichzeitig ist der Tourismus auch ein wichtiger Wirtschaftsfaktor für die Stadt Husum, den es auch zukünftig zu erhalten gilt.
In dem Beherbergungskonzept wurden sowohl die Ist-Situation im Rahmen einer fundierten, kleinräumigen Analyse aller Beherbergungsangebote, als auch die marktseitige Nachfrage und Bedarfe sowie das städtebauliche Steuerungserfordernis für das in Quartiere unterteilte Stadtgebiet untersucht und beurteilt. Darauf aufbauend wurden Ziele und Handlungsempfehlungen für das gesamte Stadtgebiet sowie für einzelne Quartiere erarbeitet. Im Ergebnis ergibt sich ein Bild, das es durch Beherbergungsbetriebe weder gesamtstädtisch noch auf Teilbereichsebene zu negativen städtebaulichen Effekten kommt, die auf ein maßgebliches Ungleichgewicht der Funktionen Wohnen und Tourismus zurückzuführen sind. Auf Basis der Analyse und den hieraus abgeleiteten Zielsetzungen empfiehlt das Beherbergungskonzept Standorte und Marktsegmente, an denen touristische Beherbergungsnutzungen zugelassen, ausnahmsweise zugelassen oder ausgeschlossen werden sollten.
Gleichwohl deuten sich auch in Husum Effekte von räumlichen Korrelationen touristisch motivierter Nebenwohnsitze und kleinteiliger Beherbergungsnutzungen an, die bei einer weiter ungesteuerten Entwicklung künftig zu negativen Effekten führen könnten. Vor dem Hintergrund des angespannten Wohnungsmarktes und einer weiter positiv verlaufenden touristischen Marktentwicklung werden daher vorausschauende Empfehlungen zur Steuerung von Beherbergungsnutzungen gegeben, die dazu beitragen, die positive Ausgangssituation auch in der Zukunft zu erhalten, indem das Dauerwohnen in Wohnlagen konsequenter geschützt wird.
Durch Beschluss der Stadt Husum entsteht zunächst eine verwaltungsinterne Selbstbindung, deren Belange jedoch bei der Aufstellung von Bauleitplänen zu berücksichtigen sind. Durch eine Überführung in die Bauleitplanung werden die Inhalte des Beherbergungskonzeptes auch nach außen hin rechtsverbindlich. Die informellen Pläne dienen hierbei als Erarbeitungs-, Konkretisierungs- und Begründungsgrundlage für die Bauleitplanung. Aufgrund der aktuell noch unkritischen Ausgangssituation spricht sich der Gutachter dafür aus, diese anlassbezogen durchzuführen.
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