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Datum: 29.12.2025

Feuerwerksverbote im Kreis Nordfriesland

Vom 29. bis zum 31. Dezember dürfen Silvesterknaller verkauft und am 31. Dezember sowie 1. Januar verwendet werden. Dies ergibt sich aus der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz.

Der Kreis Nordfriesland weist darauf hin, dass das Knallen in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen, Flüchtlingsunterkünften sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen im gesamten Kreisgebiet verboten ist. Auch das Schießen mit Schreckschusswaffen ist außerhalb befriedeter Grundstücke untersagt.

Auf dem nordfriesischen Festland ordnen alle Amts- und Stadtverwaltungen ein Abbrennverbot für Feuerwerk im Bereich von 200 Metern um Reetdachhäuser herum an.

Mancherorts gelten verschärfte Regelungen: Auf Sylt sowie in der Gemeinde St. Peter-Ording ist Feuerwerk vollständig untersagt, auf Nordstrand ist es im Kurzentrum nicht gestattet.

Auf Pellworm ist das Knallen im Umkreis von 300 Metern um reetgedeckte Gebäude herum verboten. Auf den Halligen gilt eine Entfernung von 300 Metern vom Warftfuß.

Wie es die Inseln Föhr und Amrum mit Feuerwerkskörpern handhaben, ist beispielsweise auf www.foehr.de/jahreswechsel einsehbar.

Bei Verstößen gegen Abbrennverbote drohen Geldbußen bis zu 50.000 Euro, teilt der Kreis Nordfriesland mit.