Sprungziele
Inhalt
Datum: 17.01.2025

Ergebnis der Grundsteuerreform 2025


Aktueller Stand:
Im Dezember 2024 verschickte die Stadt Husum mehr als 10.000 Grundsteuerbescheide. Um ein Haushaltsdefizit von über einer Million Euro zu vermeiden, wurde der Hebesatz eigenständig kalkuliert und nicht den Vorschlägen des Transparenzregisters vom Finanzamt gefolgt. Diese Entscheidung stellte sich als richtig heraus, da somit einem Defizit im Haushaltsansatz bei der Grundsteuer verhindert werden konnte.

Was hat sich verändert?
Das Finanzamt hat das Bewertungsverfahren grundlegend geändert. Die neuen Einheitswerte führten zu sinkenden Messbeträgen: Vor der Reform beliefen sich die Messbeträge für alle Husumerinnen und Husumer auf über eine Million Euro, jetzt auf etwa 780.000 Euro.

Da die Stadt keinen Einfluss auf Einheitswerte und Messbeträge hat, musste sie den Hebesatz anpassen, um Einnahmeverluste auszugleichen. Ohne diese Anpassung wäre es zu erheblichen Einbußen im städtischen Haushalt gekommen. Die Steuerhöhe für die Bürgerinnen und Bürger wird weiterhin durch zwei Schritte festgelegt:

  1. Das Finanzamt erstellt einen Grundlagenbescheid mit dem Messbetrag.
  2. Die Gemeinde erlässt auf dieser Basis den Folgebescheid, indem sie den Messbetrag mit dem Hebesatz multipliziert.

Änderungen bei den Messbeträgen und Hebesätzen führen zwangsläufig zu spürbaren Unterschieden für die Steuerpflichtigen. Obwohl die Gesamteinnahmen der Stadt unverändert bleiben (Aufkommensneutralität), kann dies für einzelne Grundstücke höhere Belastungen bedeuten.

Auswirkungen der Reform:
Die Neubewertung durch das Finanzamt führte zu folgenden Veränderungen:

  • Deutliche Senkung der Messbeträge: vor allem bei Geschäftsgrundstücken, Mietwohngrundstücken und gemischt genutzten Grundstücken.
  • Geringe Änderungen: bei Zweifamilienhäusern, Mietgrundstücken sowie unbebauten und sonstigen bebauten Grundstücken.
  • Leichte Erhöhung der Messbeträge: bei Einfamilienhäusern.

Durch die niedrigeren Messbeträge von Geschäftsgrundstücken mussten die Einnahmeverluste aufgrund der Aufkommensneutralität ausgeglichen werden. Dies führte dazu, dass insbesondere Einfamilienhäuser stärker belastet wurden. Hier wirkte nicht nur die Erhöhung des Hebesatzes, sondern in den meisten Fällen auch die Erhöhung der Messbeträge. Es gibt jedoch keine systematischen Unterschiede zwischen verschiedenen Lagen oder Stadtteilen in Husum.

Widersprüche:
Die Reform hat zu einem erhöhten Aufkommen an Widersprüchen geführt. Allerdings hat die Stadt Husum keinen Einfluss auf die Festlegung der Messbeträge oder Einheitswerte. Widersprüche gegen den Grundlagenbescheid hätten daher direkt an das Finanzamt gerichtet werden müssen. Da viele dieser Bescheide bereits vor Jahren verschickt wurden, ist die Widerspruchsfrist von vier Wochen in vielen Fällen möglicherweise abgelaufen.

Widersprüche gegen den abweichenden Hebesatz, der nicht den Empfehlungen des Transparenzregisters entspricht, sind voraussichtlich ebenfalls nicht erfolgreich. Die Gemeinde ist nicht verpflichtet, diese Vorschläge umzusetzen, und eine andere Verteilung der Steuerlast wäre rechtlich nicht möglich gewesen.

Fazit:
Die Entscheidung, den Hebesatz eigenständig zu kalkulieren, hat sich als notwendig erwiesen, um finanzielle Einbußen im städtischen Haushalt zu vermeiden. Die Belastung von Einfamilienhäusern ist durch die geringeren Messbeträge der Geschäftsgrundstücke entstanden und unvermeidbar. Auch wenn die Mehrbelastung für viele Bürger verständlicherweise auf Kritik stößt, war diese Vorgehensweise vor dem Hintergrund der Aufkommensneutralität alternativlos, da ein spezieller Hebesatz nur für Geschäftsgrundstücke rechtlich nicht zulässig wäre.