Amtliche Bekanntmachung der Allgemeinverfügung zur Ausnahme von der Verpflichtung zur Bestellung einer oder eines Geldwäschebeauftragten nach § 9 Abs. 5 Geldwäschegesetz (GwG)
Hier gelangen Sie zum vollständigen Text der Bekanntmachung.
Weitere Informationen erhalten Sie unter http://www.schleswig-holstein.de/MWAVT/DE/Service/Geldwaesche/Geldwaesche_node.html.
