Die Ausgabe von Wartemarken am Automaten vor Ort wird jeweils 30 Minuten vor Ende der Öffnungszeiten eingestellt. Alternativ können Sie sich online einen Termin buchen.
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Öffentliche Bekanntmachung über Widmung von Straßen, Wegen und Plätzen gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein (StrWG) vom 25. November 2003