Wiederkehrende Straßenbaubeiträge
Informationen für Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken des Abrechnungsgebietes Alt Husum (A1)
Die Stadt Husum hat die Finanzierung der Straßenausbaumaßnahmen neu geregelt. Durch die Einführung wiederkehrender Straßenbaubeiträge werden Kosten nicht mehr nur den Anliegern der Straße, die ausgebaut wird, sondern allen Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümern eines Abrechnungsgebietes auferlegt. Hierdurch sinkt der individuelle Beitrag.
Der erste Abrechnungslauf wurde im 2. Quartal 2019 erfolgreich durchgeführt. In diesem Zuge wurden die tatsächlich angefallenden Kosten der Kalenderjahre 2016 und 2017 abzüglich eines Stadtanteils berücksichtigt.
Die Veranlagung für die Jahre 2018 und 2019 ist in Vorbereitung, da auch in diesen Jahren Straßen im Abrechnungsgbeiet 1 Alt-Husum im Vollausbau erneuert wurden.
Nachfolgend erhalten Sie nähere Informationen zu dem Themenbereich der wiederkehrenden Straßenbaubeiträge.
Häufig gestellte Fragen
Berechnungsbeispiel
Rechtliche Grundlagen
Anlage 1 zu § 2 Absatz 1 (Abrechnungsgebiete) Straßenbaubeitragssatzung der Stadt Husum
Anlage 2 zu § 12 (Verschonungsregelung) Straßenbaubeitragssatzung der Stadt Husum