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Zweitwohnungssteuer - Unterlagen

Das Halten einer weiteren Wohnung neben der Hauptwohnung geht über den allgemeinen Lebensbedarf hinaus und wird daher als sogenannter „besonderer Aufwand“ besteuert.
Die Einnahmen aus der Zweitwohnungssteuer fließen in städtische Angebote und Infrastruktur, die allen Bürgerinnen und Bürgern zugutekommen .

Auf dieser Seite wird ein Überblick der vorherigen Satzungen sowie die Umrechnungskoeffizienten gegeben.


Weitere Anlagen:


Zweitwohnungssteuersatzung ab 01.10.2021:

Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in Husum