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Eheurkunde beantragen

Nr. 99059004012000

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal



Spezielle Hinweise für Husum:

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Volltext

Haben Sie geheiratet und benötigen Sie eine Eheurkunde oder einen Registerausdruck aus dem Eheregister, können Sie diese bei dem Standesamt beantragen. Zuständig ist das Standesamt, in dessen Bezirk Sie geheiratet haben oder das Ihre im Ausland geschlossene Ehe nachbeurkundet hat.

Die Eheurkunde beweist die Eheschließung von Ihnen mit Ihrer Ehepartnerin oder Ihrem Ehepartner. Sie enthält:

  • Ihre Vor- und Familiennamen zum Zeitpunkt der Eheschließung sowie zum Zeitpunkt der Ausstellung der Eheurkunde
  • den Ort und Tag der Geburt der Eheleute
  • den Ort und Tag der Eheschließung
  • gegebenenfalls eine Folgebeurkundung über die Auflösung der Ehe durch Scheidung oder Tod oder die Aufhebung der Ehe durch eine gerichtliche Entscheidung

Sie können die Eheurkunde in folgenden Formen erhalten:

  • Eheurkunde
  • mehrsprachige Eheurkunde, umgangssprachlich auch internationale Eheurkunde
  • beglaubigter Registerausdruck aus dem Eheregister

Ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister gibt alle Daten wieder, die das Standesamt im Zusammenhang mit Ihrer Eheschließung eingetragen hat.

Ändern sich Ihre personenstandsrechtlichen Daten, zum Beispiel durch Namensänderung, Scheidung oder aufgrund der Aufhebung Ihrer Ehe durch eine gerichtliche Entscheidung, wird der Eheeintrag durch Folgebeurkundungen ergänzt. Sie können dann eine aktualisierte Eheurkunde beantragen.

Teaser

Sie benötigen eine Eheurkunde? Ihre Eheurkunde erhalten Sie bei dem Standesamt, in dessen Bezirk die Ehe geschlossen oder Ihre Auslandsehe nachbeurkundet wurde.

Ansprechpunkt

Hierfür wenden Sie sich bitte an das Standesamt, in dem Sie geheiratet haben.

Voraussetzungen

Eheurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen:

  • Antragsberechtigt sind Sie unter folgenden Bedingungen:
    • Sie sind mindestens 16 Jahre alt.
    • Sie sind einer der Eheleute, auf die sich die Urkunde bezieht.
    • Sie sind die Eltern einer der Eheleute.
    • Sie sind Kind oder Enkelkind der Eheleute.
  • Nahe Verwandte wie Geschwister sowie Personen ohne jeglichen Verwandtschaftsbezug können eine Urkunde nur dann beantragen, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können, zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts.

Wurde die Ehe im Ausland geschlossen, müssen Sie zur Ausstellung einer Eheurkunde diese vorher in Deutschland beim Standesamt nachbeurkunden lassen.

Erforderliche Unterlagen

Für die Beantragung einer Eheurkunde benötigen Sie:

  • Ihren Personalausweis oder Reisepass
    • bei schriftlicher Beantragung eine Kopie
    • online müssen Sie sich mit dem Personalausweis elektronisch authentifizieren
  • bei Beantragung beziehungsweise Abholung durch eine Vertreterin oder einen Vertreter:
    • schriftliche Vollmacht der berechtigten Person
    • Personalausweis oder Reisepass der Vertreterin beziehungsweise des Vertreters sowie der vertretenen Person
  • für andere Personen einen Nachweis ihres rechtlichen Interesses, beispielsweise:
    • ein Schreiben des Nachlassgerichts
    • ein gerichtliches Urteil
    • einen vollstreckbaren Titel

Kosten

Für Schleswig-Holstein sind die Gebühren einheitlich geregelt: Die Ausstellung einer Eheurkunde kostet 20,00 Euro, jede weitere kostet 10,00 Euro.



Spezielle Hinweise für Husum:

Das Standesamt Husum informiert:

sämtliche Urkunden werden nur gegen Vorkasse ausgestellt und zugestellt.

Urkundenanforderung und Berechtigung

Sie können Ihre Urkunde komplett Online beantragen. Bitte gehen Sie dafür auf den Link Online Urkunden anfordern und folgen Sie den vorgegebenen Schritten.

Nachfolgende Urkunden können persönlich oder schriftlich beim Standesamt Husum beantragt werden:

  • Geburtsurkunde (aus Registern der letzten 110 Jahren)
  • Sterbeurkunde (aus Registern der letzten 30 Jahre)
  • Eheurkunde (aus Registern der letzten 80 Jahre)
  • Lebenspartnerschaftsurkunde ( aus allen Jahrgängen)

Auskünfte aus Registern, die vor diesen Zeiträumen liegen, erhalten Sie beim Kreisarchiv Nordfriesland.

Für die 1. Ausfertigung einer Urkunde wird eine Gebühr in Höhe von 15,00 Euro erhoben; für jede weitere mit beantragte Ausfertigung wird eine Gebühr in Höhe von 7,50 Euro fällig.

Urkunden für Rentenzwecke sind gebührenfrei ( max. 1 Urkunde)

Berechtigt, eine Urkunde zu erhalten, sind Personen, auf die sich der Registereintrag bezieht. Bei der Beantragung einer Urkunde von einem Verwandten in gerader Linie (Kinder, Enkelkinder, Eltern, Großeltern ...) teilen Sie uns bitte das Verwandtschaftsverhältnis mit. Von anderen Personen erhalten Sie nur Urkunden, wenn Sie uns Ihr rechtliches Interesse nachweisen.

Verfahren

Persönliche Abholung im Standesamt : Unter Vorlage Ihres Personalausweises/Reisepasses kann die Urkunde im Standesamt zu unseren Öffnungszeiten abgeholt werden. Die Gebühr ist bei Abholung zu entrichten.

Schriftliche Urkundenanforderung : in Ihrer Anforderung teilen Sie bitte mit, welche Urkunde Sie bestellen möchten. Fügen Sie eine Kopie Ihres Personalausweises (Vorder - und Rückseite) oder eine Kopie Ihres Reisepasses mit Meldebescheinigung bei. Die Gebühr können Sie in Form von Bargeld beifügen oder an die Finanzbuchhaltung der Stadt Husum überweisen. Bankverbindung: Nord-Ostsee-Sparkasse, IBAN DE06-2175-0000-0000-0003-07, BIC NOLADE21NOS . Verwendungszweck : RE 9000, Vor- und Nachname der Person, auf die sich die Beurkundung bezieht .

Die Anschrift für schriftliche Urkundenbestellungen lautet: Standesamt Husum, Zingel 10, 25813 Husum

Bankverbindung

Nord-Ostsee Sparkasse
IBAN:   DE06-2175-0000-0000-0003-07
BIC: NOLADE21NOS

Weitere Informationen

Wir bitten von telefonischen Nachfragen abzusehen, da dieses die Bearbeitungszeit erheblich verlängert.

Beachten Sie bitte, dass aufgrund des notwendigen Bearbeitungsablaufes und des Postweges einige Tage vergehen, bis Sie Ihre Urkunde erhalten.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

  • Antrag auf gerichtliche Entscheidung

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