Bei Verwarnungs- und Bußgeldern im Straßenverkehr sich bei der Anhörung äußern
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Volltext
Wenn Ihnen eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr vorgeworfen wird, erhalten Sie ein Anschreiben mit der Möglichkeit, sich zu dem Vorwurf zu äußern. Mit dieser Anhörung haben Sie die Möglichkeit:
- die Beschuldigung zu widerlegen
- eine andere Täterin oder einen anderen Täter zu benennen, die oder der die Ordnungswidrigkeit begangen hat
- persönliche Daten zu ändern, zum Beispiel Ihre Adresse
Sie sind nicht verpflichtet, die Anhörung zu nutzen.
Wenn Sie eine geringfügige Ordnungswidrigkeit begangen haben, kann es sein, dass Sie mit dem Anschreiben auch gleich eine Bescheinigung über eine Verwarnung mit Verwarnungsgeld erhalten. Wenn die Vorwürfe zutreffen, bezahlen Sie fristgerecht das Verwarnungsgeld.
Bei nicht geringfügigen Ordnungswidrigkeiten werden die Bußgeldbescheide erst nach der Anhörung beziehungsweise nach dem Fristende versendet. Sie können das Verfahren beschleunigen, wenn Sie die Anhörung nutzen und bestätigen, dass der Vorwurf berechtigt ist.
Teaser
Sie sind zum Beispiel zu schnell gefahren oder haben eine rote Ampel übersehen? Wenn Ihnen eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr vorgeworfen wird, haben Sie die Möglichkeit, sich dazu zu äußern.
Verfahrensablauf
- Die zuständige Behörde sendet Ihnen die Mitteilung zu, dass Sie eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr begangen haben sollen.
- In dem Schreiben werden Sie darüber informiert, dass Sie sich zu dem Vorwurf äußern können.
- Sie können Ihre Angaben schriftlich auf dem Anhörungsbogen oder online machen.
- Wenn Sie die Angaben schriftlich machen möchten, füllen Sie die Felder auf dem Anhörungsbogen aus und senden ihn anschließend per Post an die zuständige Behörde.
- Wenn Sie die Angaben online machen möchten, folgen Sie dem in dem Schreiben angegebenen Link und geben Sie dort den im Schreiben genannten Zugangscode ein. Anschließend füllen Sie die geforderten Felder aus und drücken auf den Button »Absenden«.
- Nach Prüfung Ihrer Angaben informiert Sie die Behörde, ob der Vorwurf bestehen bleibt.
Voraussetzungen
- Ihnen wird eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr vorgeworfen.
Erforderliche Unterlagen
- Anhörungsbogen
- gegebenenfalls Beweise, dass der Vorwurf nicht zutrifft
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Frist
Im Anschreiben zur Anhörung erhalten Sie eine Frist, innerhalb derer Sie antworten können, sofern Sie sich äußern möchten.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Gegen den nach der Anhörung erlassenen Bußgeldbescheid können Sie Einspruch einlegen.
- Bei einer Anhörung handelt es sich nur um eine Stellungnahme von Ihnen, gegen die kein Rechtsbehelf vorgesehen ist.
Formulare
Formulare vorhanden: ja
Schriftform erforderlich: nein
Formlose Antragsstellung möglich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Online-Dienste vorhanden: nein
