Stadt Husum beschließt Beherbergungskonzept
In seiner jüngsten Sitzung hat das Stadtverordnetenkollegium der Stadt Husum das neue Beherbergungskonzept in der Fassung des Endberichts vom Oktober 2025 als städtebauliches Entwicklungskonzept gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB beschlossen.
Das Konzept untersucht die Wechselwirkungen zwischen Tourismus und Stadtentwicklung und bestätigt, dass es derzeit weder gesamtstädtisch noch in einzelnen Teilräumen zu nachteiligen städtebaulichen Effekten kommt. Die Ergebnisse aus Expertengesprächen sowie einer Haushaltsbefragung unter 500 Husumerinnen und Husumern unterstreichen zudem die positive Bedeutung des Tourismus für den Standort.
Gleichzeitig zeigt das Konzept, dass in bestimmten Bereichen künftig Herausforderungen entstehen könnten – etwa durch touristisch motivierte Nebenwohnsitze oder kleinteilige Beherbergungsangebote. Vor dem Hintergrund des angespannten Wohnungsmarktes empfiehlt das Konzept daher eine vorausschauende Steuerung, um Wohnräume zu schützen und die positive Entwicklung nachhaltig zu sichern.
Mit dem Beschluss geht zunächst eine verwaltungsinterne Selbstbindung einher; für eine rechtliche Außenwirkung müssen die Inhalte in zukünftige Bauleitplanverfahren einfließen. Anpassungen bestehender oder neuer Bauleitpläne sollen dabei anlassbezogen erfolgen, insbesondere in Wohnlagen mit besonderem Schutzbedarf.
