Bau-Turbo
Husum beschließt Leitlinien zur Anwendung des „Bau-Turbos“
Das Stadtverordnetenkollegium der Stadt Husum hat in seiner Sitzung am 3. September 2026 die „Husumer Leitlinien und Kriterien zur Anwendung des Bau-Turbos“ beschlossen. Damit liegt ein transparenter und einheitlicher Orientierungsrahmen für die Anwendung der neuen planungsgesetzlichen Genehmigungsmöglichkeiten vor.
Der Bau-Turbo soll geeignete Wohnungsbauvorhaben beschleunigen und zusätzliche Wohnraumpotenziale insbesondere im bestehenden Siedlungsbereich aktivieren. Die Stadt Husum will diese neuen Handlungsmöglichkeiten nutzen. Sie ist sich den Chancen, aber auch Risiken bewusst, die in der Anwendung des Bau-Turbos liegen. Die zuständigen Fachausschüsse haben sich vorab intensiv mit der Thematik befasst. Die Leitlinien legen nunmehr fest, wann im Husumer Stadtgebiet eine Anwendung möglich ist, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und in welchen Fällen der Bau-Turbo ausgeschlossen bleibt.
Mit dem Bau-Turbo wird ein städtebaulicher Schwerpunkt auf die Innenentwicklung gelegt. Voraussetzung ist, dass neue, abgeschlossene und selbstständig nutzbare Wohneinheiten entstehen. Der Bau-Turbo ist auf Gebiete beschränkt, in denen grundsätzlich Wohngebäude zulässig sind.
Unter bestimmten Voraussetzungen können Nachverdichtungen in älteren Bebauungsplänen ermöglicht, Blockränder ergänzt oder im unbeplanten Innenbereich Vorhaben in einer sogenannten „zweiten Reihe“ zugelassen werden. Maßstab bleiben dabei unter anderem das vorhandene Bauvolumen, die Gebäudehöhe, die vorherrschende Dachform und die städtebauliche Einfügung. Eine Anwendung im Außenbereich kommt nur in eng begrenzten Fällen in Betracht. Der Baumerhalt hat Vorrang vor einer Bebauung.
Eine besondere Bedeutung haben sogenannte abgestimmte Projekte. Dabei handelt es sich um Wohnungsbauvorhaben, für die nach der bisherigen Rechtslage ein Bebauungsplanverfahren erforderlich gewesen wäre. Der Bau-Turbo kann hier für größere oder städtebaulich relevante Wohnbauvorhaben angewendet werden. Die neuen gesetzlichen Möglichkeiten eröffnen hier eine erhebliche Verfahrensbeschleunigung in Form eines „Bebauungsplan light“, wenn das das Vorhaben mit den städtebaulichen Vorstellungen der Stadt Husum vereinbar ist.
Die bauplanungsrechtlichen Genehmigungstatbestände werden insgesamt durch den Bau-Turbo erweitert. Ein Rechtsanspruch auf die Anwendung des Bau-Turbos besteht gleichwohl nicht. Ausgeschlossen ist die Anwendung des Bau-Turbos unter anderem, wenn öffentlich-rechtliche Belange entgegenstehen, die Erschließung einschließlich Ver- und Entsorgung nicht gesichert ist, erhebliche zusätzliche Umweltauswirkungen zu erwarten sind oder fachgutachterliche Untersuchungen die grundsätzliche Umsetzbarkeit infrage stellen.
Die Anwendung der Leitlinien wird fortlaufend evaluiert. Bei Bedarf können Anpassungen aufgrund praktischer Erfahrungen, neuer Rechtsprechung oder gesetzlicher Änderungen vorgenommen werden.
