Informationen der Stadt Husum
Für diese Dienstleistung ist die Bauaufsicht der Stadt Husum zuständig.
Wenn Sie einen Baum fällen oder eine sonstige Handlung vornehmen möchten, die im Sinne der Baumschutzsatzung genehmigungsbedürftig ist, reichen Sie bitte bei der Bauaufsicht der Stadt Husum einen schriftlichen Antrag mit einem Lageplan Ihres Grundstücks ein, auf dem die Standorte der betreffenden Bäume sowie der jeweilige Stammumfang eingezeichnet sind.
Seit Oktober 2019 gilt in Husum die Baumschutzsatzung, in der geregelt ist, welche Bäume schützenswert sind und unter welchen Voraussetzungen Ausnahmen und Befreiungen erteilt werden können. Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Baumschutzsatzung.
