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Fachämter der Stadtverwaltung 

Die Stadtverwaltung ist nach Aufgabenbereichen in die nachfolgenden Fachämter gegliedert, die sich mit ihren jeweiligen Schwerpunkten kurz vorstellen.

Hauptamt

Das Hauptamt wird von Kristin Buchholtz geleitet und umfasst folgende Aufgabenbereiche:

Kommunale Angelegenheiten

Betreuung des Ehrenamtes

Personalwesen

Personalbetreuung und -entwicklung, Frauenförderung, Beschäftigungsentgelt, Besoldungsabrechnung, Arbeitssicherheit und Schwerbehindertenangelegeneheiten, Wahrnehmung von Personalaufgaben für den Kommunalen Servicebetrieb Husum und den Zweckverband Museumsverbund Nordfriesland

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Zentrale Dienste, Kultur, Organisation

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Raumplanung, Beschaffung von Büromaterialen, Kommunaler Schadenausgleich, Aufbau- und Verwaltungsorganisation, Dienstanweisungen und Satzungen

Informationstechnik

Betreuung und Bewirtschaftung der IT-Systeme

Schule, Jugend und Sport

Betreuung der Schulen, Schülerbeförderung, Schülersachschäden, Schulsozialarbeit, Betreuung der Kindertagesstätten, Stiftungsangelegenheiten, Zuwendungen an die Träger der freien Wohlfahrtspflege

Kämmereiamt

Das Kämmereiamt wird von Dirk Pohlmann geleitet.

Allgemeine Finanzverwaltung 

Haushaltsplanung sowie die Aufstellung der Bilanzen und Jahresabschlüsse, steuerliche Angelegenheiten der Stadt Husum, Angelegenheiten im Rahmen des Öffentlichen-Personen-Nahverkehrs (ÖPNV)

Die aktuellen Haushaltspläne können Sie hier einsehen:

Haushaltssatzung der Stadt Husum 2024

Haushaltssatzung der Stadt Husum 2023

1. Nachtragshaushaltssatzung 2023

Haushaltssatzung der Stadt Husum 2022

Haushaltssatzung der Stadt Husum 2021

1. Nachtragshaushaltssatzung 2021

Haushaltssatzung der Stadt Husum 2020

1 Nachtrag Haushaltssatzung der Stadt Husum 2020

Finanzbuchhaltung

zentrale Finanz-, Geschäfts- und Anlagenbuchhaltung, Zahlungsverkehr, Bearbeitung des Mahn- und Vollstreckungswesens

Steuern und Abgaben

Festsetzung und Erhebung der örtlichen Steuern und Gebühren; hierzu zählen beispielsweise die Grundsteuern, Gewerbesteuer oder auch die Hundesteuer, Tourismusabgabe und Zweitwohnungssteuer

Liegenschaften

Vermarktung der Flächen in Wohn- und Gewerbegebieten, sowie sonstiger städtischer Flächen im Stadtgebiet, Ankauf von Grundstücksflächen für die weitere strukturelle Entwicklung Husum, Grundbuchangelegenheiten, Kleingartenwesen

Betriebswirtschaft

Verwaltung der städtischen Beteiligungen, Berichtswesen, Wirtschaftlichkeitsberechnungen

Ordnungsamt

Das Ordnungsamt gliedert sich in die Bereiche allgemeines Ordnungswesen, Einwohnermeldewesen, Standesamt und Gewerbewesen. Das Ordnungsamt wird geleitet von Malte Hansen.

Allgemeines Ordnungswesen

Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit (Brandschutz, Obdachlosigkeit), Verkehrs- und Straßenwesen, (Ausnahmegenehmigungen, Sondernutzung), Veranstaltung von Wochenmärkten und Weihnachtsmarkt, Überwachung des ruhenden Verkehrs, Tierschutz, Nachlasssicherung, Katastrophenschutz

Einwohnermeldewesen

Melde-, Pass und Ausweisangelegenheiten, Fundbüro, Briefwahl, Fischereischeine, Beglaubigungen

Standesamt

Beurkundung von Geburten, Eheschließungen, Sterbefällen und Lebenspartnerschaften, Erklärungen zur Namensführung, Kirchenaustritte, Vaterschaftsanerkennungen

Gewerbewesen

Gewerbeanzeigen, Gewerbeauskünfte, Gewerbeerlaubnisse, Genehmigung gewerblicher Veranstaltungen (Messen, Märkte)

Stadtbauamt

Das Stadtbauamt wird von Jörg Schlindwein geleitet und umfasst folgende Sachgebiete:

Bauverwaltung

Ausschreibung und Vergabe von Bau- und sonstigen Leistungen, Erschließungs- und Ausbaubeitragserhebung, Schadensabwicklung, Städtebauförderung, Gebührenabrechnung Straßenreinigung, Städtebauliche Verträge

Bauaufsicht/Planung

Bauberatung, Baugenehmigung, Bauüberwachung, Hausnummernvergabe, Führung des Baulastenverzeichnisses und Auskünfte, Bauleitplanung (Bebauungspläne, Flächennutzungsplan), Erarbeitung bzw. Begleitung von Fachplanungen (Landschaftsplan, Gutachten, Konzeptstudien und dergleichen), Erhaltungs- und Gestaltungssatzungen, Baumschutzsatzung, Städtische Entwicklungs- und Sanierungsmaßnahmen, Neu- und Umbau der städtischen Spielplätze

Tiefbau/Straßenbau

Planung und Bau von städtischen Straßen, Wegen und Plätzen (einschl. Straßenentwässerung, Brücken, Lärmschutzwände, Straßenbeleuchtungen, Lichtsignalanlagen, Parkscheinautomaten, Grünanlagen und Stadtmobiliar).

Unterhaltung der vorstehend genannten Bereiche einschließlich des Winterdienstes.

Gebäudemanagement/Hochbau

Planung und Ausführung von Neu-, Um- und Erweiterungsbauten, bauliche Unterhaltung der städtischen Gebäude sowie deren Einrichtung und Außenanlagen, Bewirtschaftung (beispielsweise Reinigung, Energie) der Objekte, Vermietung und Verpachtung der städtischen Liegenschaften

Sozialzentrum Husum und Umland mit Jobcenter

Der Kreis Nordfriesland hat mit den Städten, Ämtern und amtsfreien Gemeinden die Schaffung von sieben Sozialzentren in Tönning, Husum, Breklum, Niebüll, Leck, Westerland und Wyk auf Föhr vertraglich vereinbart.

Das Sozialzentrum Husum und Umland ist zuständig für die Gemeinden der Ämter Nordsee-Treene und Viöl sowie für die Stadt Husum und wird von Valeska Greve geleitet.

Aufgaben


Einen Antrag für eine Ermäßigung/Befreiung der Gebühren für Krippe/Kindergarten und Hort finden Sie hier. Sie können uns den ausgefüllten Antrag inklusive weiterer Unterlagen gerne per Mail zurücksenden. Für weitere Informationen steht Ihnen Frau Böhnert, Telefon 04841-666-5325 oder per Mail an sozialstaffel@husum.de gerne zur Verfügung.

Rechnungsprüfungsamt

Die Stadt Husum ist als Mittelstadt mit mehr als 20.000 Einwohnerinnen und Einwohnern nach der Gemeindeordnung verpflichtet, ein Rechnungsprüfungsamt einzurichten. Geleitet wird es von Rita Petroll.

Dem Rechnungsprüfungsamt sind durch die Gemeindeordnung konkrete Aufgaben zugewiesen, um eine laufende Überwachung der Verwaltungsgeschäfte und die örtliche Prüfung der Stadtverwaltung zu gewährleisten. Für die überörtliche Prüfung ist der Landesrechnungshof zuständig.

Das Rechnungsprüfungsamt ist dem Stadtverordnetenkollegium unmittelbar verantwortlich, in der Wahrnehmung seiner Prüfungsaufgaben unabhängig und nicht an Weisungen gebunden. Dadurch wird eine unbeeinflusste und neutrale Wahrnehmung der Prüfungsabläufe gewährleistet. Durch die gesetzlich vorgegebenen Aufgaben und die unmittelbare Verantwortlichkeit gegenüber dem Stadtverordnetenkollegium hat das Rechnungsprüfungsamt innerhalb der Verwaltung eine Sonderstellung. Die Leitung sowie die Prüferinnen und Prüfer werden vom Stadtverordnetenkollegium bestellt und abberufen.

Das Stadtverordnetenkollegium, die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister sowie der Hauptausschuss haben das Recht, dem Rechnungsprüfungsamt neben den gesetzlichen Aufgaben weitere Prüfungsaufträge zu erteilen.

Das Rechnungsprüfungsamt berichtet dem Stadtverordnetenkollegium über die Prüfung des Jahresabschlusses, des Gesamtabschlusses oder das Ergebnis von Prüfungsaufträgen.

Neben der Erfüllung von Prüfungsaufgaben bringt das Rechnungsprüfungsamt auch Beratungsleistungen in speziellen Einzelfragen, begleitet Projekte oder Verwaltungsprozesse beratend.

Gesetzliche Aufgaben

  • Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes sowie des Gesamtabschlusses und des Gesamtlageberichtes der Stadt Husum
  • laufende Prüfung der Vorgänge in der Finanzbuchhaltung einschließlich der Belege in Vorbereitung auf die Prüfung des Jahresabschlusses
  • laufende Überwachung und regelmäßige unvermutete Prüfung der Finanzbuchhaltung und der Kassen der Stadt Husum, des Amtes Pellworm, ihrer Eigenbetriebe und anderer Sondervermögen
  • Prüfung der Rechtmäßigkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit der Verwaltung und der Eigenbetriebe und anderer Sondervermögen
  • Prüfung der Vorräte und Vermögensbestände
  • Prüfung der Vergaben
  • laufende Prüfung der Wirtschaftsführung der Eigenbetriebe
  • Prüfung der Betätigung der Stadt Husum als Gesellschafterin oder Aktionärin

Weitere Aufgaben

  • Prüfung der Jahresabschlüsse bei den rechtlich-selbständigen Stiftungen
    "Gasthaus zum Ritter St. Jürgen"
    "Asmussen-Woldsen-Vermächtnis für die Stadt Husum"
    "Paul-Thomas-Petersen-Stiftung"
    "Adelbert-Lütgens-Stiftung"
    "Johannes und Irene Thordsen-Stiftung"
     Verein "Husumer Bucht - Ferienorte an der Nordsee"
  • Ersatzprüfung bei Gesellschaften an denen die Stadt Husum beteiligt ist, wenn die Kommunalaufsichtsbehörde eine Befreiung von der Jahresabschlussprüfung angeordnet hat
  • Prüfung des Jahresabschlusses des Zweckverbandes "Museumsverbund Nordfriesland" und des Zweckverbandes "Beltringharder Koog" im jährlichen Wechsel mit dem Rechnungsprüfungsamt des Kreises Nordfriesland

Personalrat

Der Personalrat ist die Interessenvertretung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung Husum und wird durch die Vorsitzende Maren Stührk vertreten.

Aufgaben

Der Personalrat wirkt bei allen personellen, sozialen, organisatorischen und sonstigen innerdienstlichen Maßnahmen, die sich auf die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auswirken, mit. Er steht den Beschäftigten unterstützend zu Seite. Dabei achtet der Personalrat auf die Einhaltung gesetzlicher und tariflicher Vorschriften, so zum Beispiel im Bereich des Arbeitsschutzes, der Arbeitsbedingungen, der Bezahlung und der Vermeidung von Diskriminierung.

Grundlagen

Grundlage für die Arbeit des Personalrates ist das Mitbestimmungsgesetz für Schleswig-Holstein (MBG).

Zusammenarbeit

Der Personalrat arbeitet mit der Dienststellenleitung, mit der Jugend- und Ausbildungsvertretung sowie der Vertrauensperson der Schwerbehinderten und der Gleichstellungsbeauftragten der Stadt Husum zusammen. 

Wahl

Der Personalrat wird von den Beschäftigten für die Dauer von jeweils vier Jahren gewählt und besteht aufgrund der Gesamtzahl der Beschäftigten derzeit aus sieben Mitgliedern.