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Datenschutzerklärung - Wohngeld

Wohngeld - Information zur Datenverarbeitung nach Art. 13, 14 DSGVO

Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten im Einklang mit den Bestimmungen der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), dem Landesdatenschutzgesetz (LDSG), dem Onlinezugangsgesetz (OZG) und den im Einzelfall einschlägigen Spezialgesetzen. Mit den nachfolgenden Informationen erhalten Sie einen Überblick über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch uns und Ihre Rechte aus dem Datenschutzrecht.

1. Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich?

Stadt Husum

Der Bürgermeister

Zingel 10

25813 Husum

Telefon: 04841 666-0

E-Mail: info@husum.de

(nachfolgend Fachbehörde)

Sie erreichen unsere Datenschutzbeauftragte per Post oder per Email unter:

datenschutz nord GmbH

Frau Jennifer Jähn-Nguyen

Sechslingspforte 2

22087 Hamburg

office@datenschutz-nord.de 

2. Wofür verarbeiten wir Ihre Daten (Zwecke der Verarbeitung) und auf welcher Rechtsgrundlage?

Wenn Sie uns kontaktieren, um Wohngeld zu beantragen (nachfolgend Onlinedienst), verarbeiten wir die für die Bearbeitung Ihres Antrags erforderlichen personenbezogenen Daten.

Die Angaben aus dem online ausgefüllten Antragsformular werden mittels sicherer Verbindung an den zuständigen Fachbereich bei der Fachbehörde übermittelt und in das intern verwendete EDV-System übertragen. Dort werden Ihre Antragsdaten bewertet.

Sofern Sie den Onlinedienst als eingeloggte/r NutzerIn des Service-Portals Schleswig-Holstein (nachfolgend Portal) nutzen, erhalten Sie die Rückmeldung auf Ihren Antrag als elektronische Mitteilung in Ihrem Portal-Konto sowie eine entsprechende Hinweis-E-Mail, dass dort eine neue Nachricht eingegangen ist. Sofern Sie den Antrag über das Onlineformular nicht als eingeloggte/r NutzerIn stellen, erfolgt die Rückmeldung postalisch an die von Ihnen angegebene Postanschrift.

Ggf. fragen wir auch zusätzliche personenbezogene Daten ab, die nicht zwingend erforderlich, aber für die Bearbeitung Ihres Antrags nützlich und hilfreich sind. Diese Angaben können Sie freiwillig machen, wir weisen mittels entsprechender Markierung darauf hin.

Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen des/der Onlinedienstes und Bearbeitung Ihres Antrags:

Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zum Zweck der Bearbeitung Ihres Antrags im Onlinedienst erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. e, Abs. 3 DSGVO i.V.m. § 3 Abs. 1 LDSG i.V.m. §§, 22, 23 WoGG i.V.m §§ 67a ff. SGB X i.V.m. § 3 SGB X – Amtshilfepflicht – und § 66 SGB X- Vollstreckung - i.V.m. dem OZG.

Freiwillige Angaben verarbeiten wir auf der Grundlage Ihrer Einwilligung gem. Art. 6 Abs. 1 S. 1. lit. a DSGVO i.V.m. § 67b Abs. 2 SGB X und dem OZG. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Weitere Hinweise dazu finden Sie unter Ziffer 8.

3. Welche Daten werden von Ihnen verarbeitet?

Wir verarbeiten folgende Daten oder Datenkategorien von Ihnen:

  • Stammdaten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort), Anschrift- und Kontaktdaten (E-Mailadresse, Telefonnummer),
  • Bankdaten der letzten drei Monate (werden Kontoauszüge vorgelegt, dürfen Verwendungszweck bzw. Empfänger einer Überweisung – nicht aber deren Höhe – geschwärzt werden, wenn es sich um besondere Arten von personenbezogenen Daten im Sinne des Artikel 9 DSGVO handelt wie Angaben über die rassische und ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen, Gewerkschaftszugehörigkeit, Gesundheit, Sexualleben oder der sexuellen Orientierung)
  • Einkommens- und Vermögensverhältnisse, Einkommensveränderungen bei Antragssteller/in und Haushaltsangehörigen
  • Angaben von Frei- und Abzugsbeträgen zur Berechnung der Einkommensgrenze
  • Steuerdaten
  • Angaben über Schwerbehinderung
  • Angaben zur sozialen Stellung z.B. alleinerziehend
  • Erforderliche Zahlungs- und Rechnungsdaten bei gebührenpflichtigen Anträgen

4. Aus welchen Quellen stammen Ihre Daten?

Wenn Sie sich im Portal einloggen, erhalten wir Ihre (personenbezogenen) Antragsdaten von der verantwortlichen Stelle, die das Portal betreibt. Hinweise zur Datenverarbeitung durch das Portal erhalten Sie im Rahmen der Antragstellung.

Wenn Sie sich nicht im Portal anmelden, erhalten wir Ihre Antragsdaten direkt von Ihnen.

Sofern Sie oder Ihre Haushaltsmitglieder bzw. sonstigen Personen, die mit Ihnen den Wohnraum gemeinsam bewohnen nicht oder nicht vollständig an der Aufklärung des Sachverhalts mitwirken, kann die Wohngeldbehörde auch Auskünfte einholen bzw. Daten erheben

  • Bei anderen Stellen im Zusammenhang mit bestehenden Rechtsverhältnissen (z.B. Vermieter/Mietverhältnis, Arbeitseinkommen, Banken und Kreditinstitute) und bei anderen Personen im Hinblick auf möglicherweise gegen diese Personen bestehende Rechtsansprüche bzw. deren Voraussetzungen (z.B. unterhaltsverpflichtete Eltern oder frühere/getrenntlebende Ehepartner nach § 23 Abs. 1 Nr. 3 WoGG).
  • Bei anderen Sozialleistungsträgern (z.B. Agentur für Arbeit, Jobcenter, Familienkasse, Unterhaltsvorschussstelle, Ämter für Ausbildungsförderung) nach §§ 3, 4, § 67a Abs. 2 Nr. 1 SGB X, inwieweit z.B. andere Sozialleistungen beantragt, bewilligt oder eingestellt wurden oder inwieweit Aussicht auf Bewilligung dieser Leistungen besteht.
  • Beim Finanzamt zu Einkommens- und Vermögensverhältnissen nach § 21 Abs. 4 SGB X und – insbesondere bei selbständig tätigen Haushaltsmitgliedern – zur Einkommensteuererklärung oder zum bereits ergangenen Einkommensteuerbescheid nach § 31a Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb bzw. Nr. 2 AO.

Die Kosten für Auskunftsersuchen bei Banken und Kreditinstituten, die durch die Ermittlung der rechtswidrigen Inanspruchnahme von Wohngeld entstanden sind, hat die/der Mitwirkungspflichtige der Wohngeldbehörde zu erstatten (vgl. § 23 Abs. 4 Satz 4 WoGG).

Zur Vermeidung und Aufdeckung der rechtswidrigen Inanspruchnahme von Wohn-geld wird ein regelmäßiger Datenabgleich für alle Haushaltsmitglieder, auch in auto-matisierter Form, insbesondere mit der Datenstelle der Rentenversicherung durchge-führt (§ 33 Abs. 2 und 5 WoGG i.V.m §§ 16 – 21 WoGV). Es darf z.B. abgeglichen werden, ob während des Wohngeldbezuges Bürgergeld gezahlt wird, ob eine versi-cherungspflichtige oder geringfügige Beschäftigung besteht oder in welcher Höhe Kapitalerträge zufließen, für die ein Freistellungsauftrag erteilt worden ist. Ebenso ist ein Abgleich mit der Meldebehörde zu Meldeanschriften, Wohnungsstatus und Zeitpunkt von Ummeldungen möglich. Zudem besteht die Möglichkeit eines Kontenabrufs beim Bundeszentralamt für Steuern nach § 93 Abs. 8 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe e AO.

5. Wer bekommt Ihre Daten?

Zugriff auf Ihre Daten erhalten interne Abteilungen der Fachbehörde, sofern dies für die Antragsbearbeitung erforderlich ist sowie der Kreis Nordfriesland, Markstraße 6, 25813 Husum, der das EDV-System zur Antragsbearbeitung als Auftragsverarbeiter nach Art. 28 DSGVO bereitstellt. Zur Bereitstellung des Onlineformulars, über das Sie Ihren Antrag an uns stellen, setzen wir den vom Land Schleswig-Holstein (ZIT SH) beauftragten Auftragsverarbeiter nach Art. 28 DSGVO (Dataport (Anstalt öffentlichen Rechts), Altenholzer Straße 10-14, 24161 Altenholz) ein. Zudem setzen wir weitere externe Dienstleister (z.B. IT-Dienstleister für das jeweils bei uns eingesetzte Fachverfahren zur Antragsbearbeitung, Aktenvernichter, Dienstleister zur Datenarchivierung) ein, welche uns bei der Datenverarbeitung im Rahmen einer Auftragsverarbeitung streng weisungsgebunden unterstützen.

Sofern uns andere öffentliche Stellen im Rahmen der Amtshilfe unterstützen, werden Ihre personenbezogenen Daten nur im erforderlichen Umfang und auf der Grundlage der §§ 4, 5 VwVfG und Art. 35 Abs. 1 GG in Verbindung mit den einschlägigen Spezialgesetzen (u.a. SGB X) an diese Stellen übermittelt.

Unabhängig davon, wie Sie Ihre Antragsdaten an uns herantragen (Portal, Onlinedienst), werden diese lediglich von uns als zuständige Fachbehörde gespeichert. Weitere Datenübermittlungen an externe Stellen erfolgen nur, wenn dies gesetzlich vorgesehen ist.

Die für die Bearbeitung des Antrages erhobenen Daten werden in anonymisierter Form (d.h. ohne Namen und Anschrift) für die Wohngeldstatistik verwendet. Die Daten dürfen hierfür an das Statistikamt Nord, an das Statistische Bundesamt sowie an das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat und an das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung übermittelt werden (§§ 34 – 36 WoGG).

Im Falle des Verdachts auf einen Betrugsfall im Rahmen der Wohngeldbeantragung oder des Wohngeldbezugs werden Ihre personenbezogenen Daten den zuständigen Justizbehörden übermittelt. Zur Durchführung von gerichtlichen Verfahren einschließlich Strafverfahren werden personenbezogene Daten unter den Voraussetzungen der §§ 68,69 SGB X an die Polizeibehörden, Staatsanwaltschaften und Gerichte übermittelt.

6. Werden Daten in ein Drittland oder an eine internationale Organisation übermittelt?

Durch die Fachbehörde und ihre Auftragsverarbeiter erfolgt keine Datenübermittlung in Drittstaaten oder an internationale Organisationen. Der Betrieb der verwendeten EDV-Anwendung findet ausschließlich in Rechenzentren in Deutschland statt.

7. Wie lange werden Ihre Daten gespeichert?

Personenbezogene Daten, die Sie uns zur Bearbeitung Ihres konkreten Antrags übermitteln, werden gelöscht, sofern sie für die jeweilige Bearbeitung nicht mehr erforderlich sind und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten einer Löschung entgegenstehen. Im Rahmen des Onlinedienstes werden personenbezogene Daten von der Wohngeldbehörde gelöscht, wenn sie für die Durchführung des Wohngeldgesetzes nicht mehr benötigt werden (vgl. §§ Abs. 3 Satz 3, Abs. 4 Satz 2 und Abs. 5 Satz 6 und 7, § 35 Abs. 2 Satz 2 WoGG, § 19 Abs. 4 und § 20 WoGV) und rechtliche Aufbewahrungsfristen abgelaufen sind (vgl. Teil A Nr. 24.01 Wohngeld-Verwaltungsvorschrift: Aufbewahrung längstens zehn Jahre, um z.B. Entscheidungen über rückwirkende Änderungen bzw. bei Rechtswidrigkeit zu ermöglichen, § 27 Abs. 4 Satz 3 und § 33 Abs. 2 Satz 2 WoGG, § 45 Abs. 3 Satz 4 SGB X).

8. Welche Datenschutzrechte haben Sie?

Sie haben das Recht auf

  • Auskunft über die von Ihnen verarbeiteten personenbezogenen Daten nach Art. 15 DSGVO,
  • Berichtigung Ihrer unrichtigen personenbezogenen Daten nach Art. 16 DSGVO,
  • Löschung Ihrer personenbezogenen Daten nach Art. 17 DSGVO,
  • Einschränkung der Datenverarbeitung nach Art. 18 DSGVO,
  • Widerspruch nach Art. 21 DSGVO unter den gesetzlich geregelten Voraussetzungen,
  • Datenübertragbarkeit nach Art. 20 DSGVO,
  • Widerrufsrecht nach Art. 7 Abs. 3 DSGVO, sofern die Verarbeitung von Daten auf Grundlage Ihrer Einwilligung erfolgt.

Beim Auskunftsrecht und beim Löschrecht gelten die Einschränkungen nach §§ 8 und 9 LDSG. Darüber hinaus besitzen Sie ein Beschwerderecht bei den Datenschutzaufsichtsbehörden nach Art. 77 DSGVO. Für die Fachbehörde ist die Landesbeauftragte für Datenschutz Schleswig-Holstein - Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein – zuständig.

https://www.datenschutzzentrum.de/

Weitere Hinweise zu Ihren Betroffenenrechten finden Sie auf der Website der Stadt Husum.

https://www.husum.org/Quicknavigation/Datenschutz/

9. Inwieweit gibt es eine automatisierte Entscheidungsfindung?

Automatisierte Entscheidungsfindungen sind ausschließlich maschinell getroffene Entscheidungen ohne Bewertung einer natürlichen Person. Wir nutzen keine automatisierte Entscheidungsfindung gemäß Art. 22 DSGVO.

10. Findet „Profiling“ statt?

„Profiling“ ist jede Art der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten, die dazu dienen soll, die Arbeitsleistung, wirtschaftliche Lage, Gesundheit, persönliche Vorlieben, Interessen, Zuverlässigkeit, Verhalten, Aufenthaltsort oder Ortswechsel einer natürlichen Person zu analysieren oder vorherzusagen. Wir nutzten kein „Profiling“.