Bildungsgutschein beantragen
Nr. 99019008000000Wenn Sie arbeitslos sind und sich weiterbilden möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Bildungsgutschein bekommen.
Mit einem Bildungsgutschein kann die Bundesagentur für Arbeit die Kosten Ihrer beruflichen Weiterbildung übernehmen. Bevor Sie einen Bildungsgutschein bekommen, prüft die Arbeitsagentur mit Ihnen gemeinsam, ob eine Weiterbildung für Sie notwendig ist. Einen Rechtsanspruch auf einen Bildungsgutschein haben Sie nicht.
Sie können den Bildungsgutschein bei einer Bildungseinrichtung Ihrer Wahl einlösen, wenn sie für die Weiterbildungsförderung zugelassen ist.
Auch die Weiterbildungsmaßnahme selbst muss zugelassen sein und zum Bildungsgutschein passen. Der Bildungsgutschein legt unter anderem fest:
- das Bildungsziel,
- die Dauer bis zum Erreichen des Bildungsziels,
- die Inhalte der Qualifizierung,
- den regionalen Geltungsbereich und
- die Gültigkeitsdauer, in der der Bildungsgutschein eingelöst werden und die Teilnahme begonnen haben muss.
Der Bildungsgutschein gilt grundsätzlich an Ihrem Wohnort und an Orten, die Sie täglich von zu Hause aus erreichen können. Die Agentur für Arbeit kann auch die nötigen Fahrkosten übernehmen.
Wenn Ihre Arbeitslosigkeit auch ohne Weiterbildung beendet werden kann oder es andere, besser geeignete Instrumente gibt, wird Ihnen Ihre Arbeitsagentur andere Möglichkeiten vorschlagen.
Wenn Ihnen die Agentur für Arbeit während des Kurses Vermitt-lungsangebote macht, müssen Sie diese wahrnehmen, auch wenn Sie eine Weiterbildung absolvieren.
Auch wenn Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld II haben, können Sie auch nach einem Bildungsgutschein fragen. Ansprechpartner ist dann das Jobcenter. Ein Rechtsanspruch darauf besteht jedoch nicht.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Lebenslauf
- Zeugnisse
Welche Gebühren fallen an?
keine
Welche Fristen muss ich beachten?
Gültigkeit des Bildungsgutscheins: 1 bis 3 Monate
Rechtsgrundlage
Verfahrensablauf
Einen Bildungsgutschein können Sie nur im persönlichen Gespräch mit Ihrer Arbeitsvermittlerin oder Ihren Arbeitsvermittler erfragen.
- In einem persönlichen Gespräch wird geklärt, ob Sie zusätzliche Qualifikationen brauchen, um wieder Arbeit zu finden.
- Ihre Beraterin oder Ihr Berater prüft dann, ob Sie die Voraussetzungen für die Förderung erfüllen und stellt Ihnen den Bildungsgutschein meist direkt während des Beratungsgespräches aus.
- Sie wählen selbst einen passenden Kurs aus und melden sich an.
- Der Bildungsträger bestätigt auf dem Bildungsgutschein Ihre Aufnahme in den Kurs und informiert die Agentur für Arbeit. Die Agentur für Arbeit überprüft dann, ob der Kurs zum Bildungsgutschein passt und ob Sie die Zugangsvoraussetzungen erfüllen.
- Sie können dann mit der Weiterbildung beginnen, sollten aber noch während der Weiterbildung anfangen, sich auf passende Stellenangebote zu bewerben
- Sollten Sie während des Kurses krank werden, müssen Sie das sowohl der Agentur für Arbeit als auch dem Bildungsträger mitteilen.
- Kurz vor oder spätestens nach der Weiterbildung legen Sie mit Ihrer Arbeitsvermittlerin oder Ihrem Arbeitsvermittlerin die weiteren Schritte der Arbeitsuche fest.
Voraussetzungen
Sie müssen in der Regel mindestens drei Jahre berufstätig gewesen sein und an einer Beratung durch die Agentur für Arbeit teilgenommen haben.
Ein Bildungsgutschein kann Ihnen dann ausgestellt werden, wenn
- die Weiterbildung notwendig ist, um Ihre Arbeitslosigkeit zu beenden oder eine drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden,
- die Weiterbildung im Gespräch als die "am besten geeignete Maßnahme" festgelegt wurde,
- die Weiterbildung mit großer Wahrscheinlichkeit Ihre Arbeitslosigkeit vermeidet oder beendet,
- wenn Sie in "erheblichem Umfang“ selbst versucht haben, Ihre Arbeitslosigkeit zu beenden,
- die Bildungsmaßnahme und der Bildungsträger zugelassen sind und
- Sie mit dem von Ihnen gewählten Kurs das Bildungsziel erreichen können, das Sie mit Ihrer Arbeitsagentur vorher festgelegt haben.
Bearbeitungsdauer
keine
Anträge / Formulare
- Formulare: keine
- Onlineverfahren möglich: nein
- Schriftform erforderlich: nein
- Persönliches Erscheinen nötig: ja