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Bauaufsicht

Die Bauaufsicht der Stadt Husum nimmt folgende Aufgaben wahr:

  • untere Bauaufsichtsbehörde für das Stadtgebiet Husum
  • vorbeugender Brandschutz für das Stadtgebiet Husum

Aus gegebenem Anlass wird darauf hingewiesen, dass für alle anderen Orte in Nordfriesland nicht das Stadtbauamt Husum, sondern das Kreisbauamt Nordfriesland zuständig ist. Dieses erreichen Sie unter www.nordfriesland.de oder 04841 / 67-0.

Wesentliches Aufgabenspektrum der städtischen Bauaufsicht:

  • Bearbeitung von Vorbescheids- und Bauanträgen
  • Genehmigungsfreistellungen nach § 62 der Landesbauordnung SH
  • Beratung und Information der am Bau beteiligten Personen sowie der städtischen Gremien in schwierigeren bau- und brandschutzrechtlichen Fragen
  • Überprüfung und Überwachung von baulichen Anlagen besonderer Art oder Nutzung (z.B. im Rahmen von Brandverhütungsschauen und wiederkehrenden Prüfungen)
  • Erlass und Vollziehung von Bauordnungsverfügungen (z.B. Baueinstellungen, Nutzungsuntersagungen, Baubeseitigungen)
  • Durchsetzung von baurechtlichen Forderungen der Schornsteinfegerinnen und Schornsteinfeger
  • Widerspruchsbearbeitung und Prozessführung auf dem Gebiet des öffentlichen Baurechts
  • Eintragung von Baulasten und Führung des Baulastenverzeichnisses.

Weitergehende Informationen zur Antragstellung (Formulare) finden Sie hier

Hinweise:

Aktuelle Gesetze, Verordnungen und Erlasse des Landes Schleswig-Holstein können Sie unter der Internet-Adresse www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de  abrufen. Die Daten werden regelmäßig aktualisiert, so dass recht frühzeitig „Lesefassungen“ geänderter Rechtsvorschriften vorliegen.

Die Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein, Düsternbrooker Weg 71, 24105 Kiel (Tel.: 0431 / 570650) hat auf ihrer Homepage unter www.aik-sh.de eine Maske zur Suche von Architektinnen und Architekten, Innen- und Landschaftsarchitektinnen und -architekten, Stadtplanerinnen und Stadtplanern sowie Beratenden Ingenieurinnen und Ingenieuren eingerichtet. Darüber hinaus finden Sie dort auch die Listen der von der Kammer öffentlich bestellten Sachverständigen.