Verlegung des Bahnübergangs
Außenhafen
Verlegung des Bahnübergangs Außenhafen
Die Deutsche Bahn AG (DB) plant, den Bahnübergang Außenhafen in Husum rund 140 Meter Richtung Norden zu verlegen. Es ist ein Gemeinschaftsprojekt der DB und der Stadt Husum.
Auf dem Bahnübergang kreuzen sich die Dockkoogstraße und die Eisenbahnstrecke Elmshorn - Westerland (Marschbahn). Die Verlegung des Bahnübergangs bietet mehrere Vorteile:
- Die Fußgängerinnen und Fußgänger bekommen eigene Wege neben der Fahrbahn.
- Der Verkehrsfluss am neuen Bahnübergang wird erleichtert, da die Abbiegeverkehre künftig eigene Fahrspuren erhalten.
- Das Risiko für einen Rückstau wird reduziert, der heute von der Klappbrücke auf der Deichstraße und durch die Schrankenanlage verursacht wird.
- Der neue Bahnübergang wird mit modernster Sicherungstechnik ausgerüstet.
Mit der Verlegung des Bahnübergangs wird auch die bestehende Straßenanbindung des westlichen Hafens an die Westtangente Deichstraße nach Norden umverlegt. Die Straßenanbindung wird in eine Kreuzung mit der Langenharmstraße und Deichstraße umgebaut. Die bestehende Einmündung der Dockkoogstraße auf die Deichstraße wird zurückgebaut. Der vorhandene Bahnübergang wird vollständig beseitigt.
Es handelt sich im Sinne des Eisenbahnkreuzungsgesetzes (EBKrG) um eine Änderung einer bestehenden Kreuzung und nicht um einen neuen Bahnübergang.
Es wurde auch die Variante betrachtet, den vorhandenen Bahnübergang geöffnet zu lassen. Aufgrund der exklusiven Anbindungsfunktion der Straße ist dies jedoch nicht möglich.
Der Bahnübergang ist die einzige direkte Verbindung zwischen dem Außenhafen und den dortigen Betrieben. Er ist außerdem die direkte Verbindung des Bauhofs und der Anlegestelle des Landesbetriebs für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz Schleswig-Holstein (LKN.SH) sowie der Badestelle und des angrenzenden Campingplatzes mit dem Stadtgebiet von Husum sowie mit der Landesstraße L273 (Deichstraße).
Der Bau einer Über- bzw. Unterführung ist aus bautechnischen und aus wirtschaftlichen Gründen nicht gerechtfertigt. In unmittelbar angrenzender Nähe befindet sich Bebauung. Der Grundwasserspiegel ist hier äußerst hoch.
Umwelt und Naturschutz
Für das Vorhaben wurde ein Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) erstellt. Aus ihm geht hervor, inwieweit Flora und Fauna betroffen sein werden und welche Gegenmaßnahmen ergriffen werden. Die Schutzgüter Mensch, kulturelles Erbe sowie sonstige Sachgüter wurden im Rahmen der EBA-Umwelterklärung bearbeitet.
Das Bauvorhaben liegt außerhalb von nationalen und internationalen Schutzgebieten. Der westlichste Teilbereich liegt innerhalb des landesweiten Biotopverbundes. Im Plangebiet befinden sich geschützte Biotope. Das Plangebiet liegt außerhalb von Trinkwasserschutzgebieten. Es liegt jedoch innerhalb eines Hochwasserrisikogebietes.
Nach Umsetzung der im LBP ausgewiesenen Vermeidungsmaßnahmen verbleiben erhebliche Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft. Auf Grundlage der geltenden Verordnungen entsteht ein Kompensationsbedarf von rund 13 Hektar. Er wird über Ökokonten in der Umgebung abgegolten.
Es werden Schutz-, Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen für den Artenschutz festgelegt und umgesetzt. Dadurch ist das Vorhaben auch artenschutzrechtlich zulässig.
Zeitplan
- Frühe Öffentlichkeitsbeteiligung: bis Ende August 2021
- Einreichung der Planfeststellungsunterlagen beim EBA: erfolgte im Oktober 2021
- Auslegung der Planfeststellungsunterlagen und Anhörungsverfahren durch das EBA bis Mitte Juni 2022
- Baubeginn Hauptarbeiten: Juli 2023
- Eröffnung des neuen Bahnüberganges voraussichtlich Dezember 2023
Eigentümerinnen und Eigentümer
Die DB und die Stadt Husum stehen im direkten Dialog mit den betroffenen Eigentümerinnen und Eigentümern.
Schallbelastungen während der Bauphase
Durch den Baustellenbetrieb wird an Werktagen mit üblicher Schallbelastung zu rechnen sein. Wenn es der Baubetrieb zwingend notwendig macht, kommt es gegebenenfalls auch an Sonn- und Feiertagen zu Schallbelastungen. Nachtarbeiten sind nicht vorgesehen.
Die Bestimmungen und Regelungen der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm - Geräuschimmissionen (AVV Baulärm) werden berücksichtigt.
Verkehr
Straßenverkehr
Während der Bauarbeiten kommt es zu Sperrungen von voraussichtlich wenigen Stunden und ggf. auch zu Einengungen des Straßenquerschnitts. Im Rahmen der Durchführung werden die Zeiträume konkretisiert und mit den zuständigen Verkehrsbehörden, dem Landesbetrieb für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz Schleswig-Holstein (LKN.SH) und betroffenen Betrieben abgestimmt.
Schienenverkehr
Während der Baumaßnahmen kann es zu kurzen Beeinträchtigungen im Betriebsablauf kommen. Die Deutsche Bahn plant das Projekt so, dass Schienenersatzverkehr die Ausnahme bleibt.
Information
Wir informieren rechtzeitig über den Beginn der Bauarbeiten sowie Verkehrsbehinderungen per Postwurfsendung, Pressemitteilungen und auf dieser Internetseite. Fragen können Sie über das Bürgertelefon 040-39188001 (Montag bis Donnerstag von 8 bis 16 Uhr und Freitag von 8 bis 15 Uhr) und per E-Mail aussenhafen.husum@deutschebahn.com an die DB richten.
Pläne
Hier gelangen Sie zum Straßenbaulageplan.