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Lärmminderungsplanung

Im Jahr 2002 haben die Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft im Einvernehmen mit dem Europäischen Parlament die Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (EG-Richtlinie 2002/49/EG) verabschiedet. Sie ermöglicht es, die Lärmbelastung der Bevölkerung mit vereinheitlichten Verfahren zu ermitteln und darzustellen.

Die Umsetzung der Richtlinie in deutsches Recht erfolgte durch Änderung der §§ 47 a-f des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG). Anforderungen an die Lärmkartierung wurden in der Verordnung über die Lärmkartierung festgelegt. Hiernach sind seit 2007 EU-weit alle Gemeinden und Städte, die im Einflussbereich von Lärmquellen wie beispielsweise Hauptvekehrsstraßen, Haupteisenbahnlinien, Großflughäfen etc. liegen, generell verpflichtet, eine Lärmaktionsplanung aufzustellen und regelmäßig im 5-jährigen Turnus zu überprüfen und ggf. fortzuschreiben. Die Ergebnisse dieser Planung sind über die zuständigen Stellen, in Schleswig-Holstein ist es das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (MELUR), an die EU-Kommission zu melden.

Ziel ist die Optimierung des Lärmschutzes in Städten und Gemeinden. Sie dienen damit dem Gesundheitsschutz und der -vorsorge, der Aufenthaltsqualität im Freien, der touristischen Attraktivität und der Naherholung sowie dem Schutz ruhiger Gebiete. Darüber hinaus hat die Lärmaktionsplanung in der Umsetzung auch Auswirkungen auf eine Verbesserung der Luftqualität, der Verkehrssicherheit, der verkehrlichen Erschließung und der Erhöhung der Standortqualität. Die Umsetzug der Richtlinie erfolgt in mehreren Stufen.

Lärmkarten stellen die Lärmbelastung der Bevölkerung grafisch in Form unterschiedlicher Flächengrößen und den Verteilungen entlang der jeweiligen Lärmquellen dar. Sie sind getrennt für die Belastunen am Tage (LDEN - Lärmindex für 24 Stunden) und in der Nacht (LNight - Lärmindex für die Nacht von 22 - 6 Uhr) zu erstellen. Die Ermittlung der Lärmbelastung erfolgt mittels sogenannter harmonisierter Rechenverfahren, in denen u.a. bekannte Faktoren wie Straßenbeläge, Verkehrsdichte, Geschwindikeiten und begleitende Bebauung herangezogen werden, um bestehende Belastungen rechnerisch zu ermitteln. Lärmmessungen sind nach der Verordnung über die Lärmkartierung nicht vorgesehen. Die Lärmkarten für die unterschiedlichen Betrachtungszeiträume können Sie im weiteren Verlauf dieser Seite einsehen.

Die Haupteisenbahnstrecke Hamburg - Westerland fällt nicht in die Zuständigkeit der Stadt Husum. Die entsprechende Lärmaktionsplanung wird durch das Eisenbahnbundesamt vorgenommen.

1. Stufe der Lärmaktionsplanung 2007/2008

In der ersten Stufe wurden 2007/2008 alle Hauptverkehrsstraßen in den Gemeinden und Städten der Mitglidstaaen mit einer jährlichen Kraftfahrzeugbelastung von mehr als 6 Millionen Fahrzeugen betrachtet. Da Husums Straßen diese Belastung nicht aufweisen, war eine entsprechende Meldung an die EU in der ersten Phase nicht erforderlich.

2. Stufe der Lärmaktionsplanung 2012/2013

In der zweiten Stufe wurden 2012/2013 dann zusätzlich Straßen mit einer Verkehrsbelastung von mehr 3 Millionen Fahrzeugen pro Jahr (ca. 8.200 Kfz pro Tag) erfasst. In Husum sind das die Bundesstraßen B5 und B200, die Landstraßen L273, L244, L37 und L30 sowie die Kreisstraße K24. Sie wurden als Hauptlärmquelle erfasst, kartiert und gemeldet.

Die 2. Stufe des Lärmaktionsplanes wurde durch das Stadtverordnetenkollegium am 27. November 2014 beschlossen.

3. Stufe der Lärmaktionsplanung 2017/2018

Die 3. Stufe der Lärmaktionsplanung wurde durch das Stadtverordnetenkollegium am 26. September 2019 beschlossen.

4. Stufe der Lärmaktionsplanung 2023/2024

Seitens des Landesamt für Umwelt (LfU) wurde die Lärmkartierung überarbeitet. Da ein neues Berechnungsverfahren vorgegeben wurde, weichen die neuen Karten ggf. von den Lärmkarten aus 2017 deutlich ab. Die Karten können eingesehen werden unter www.laerm.schleswig-holstein.de

Für die Veröffentlichung der Lärmkarten wurde in Zusammenarbeit mit dem Landesamt für Vermessung und Geoinformation Schleswsig-Holstein (LVermGeo SH) das neue Geoportal Umgebungslärm ins Leben gerufen. Dort sind zum Beispiel auch Lärmkarten für den Fluglärm des Hamburger Flughafens dargestellt. Es werden noch Lärmkarten für den Straßenverkehr einzelner Städte ergänzt werden. Das Geoportal findet sich ebenfalls über die oben genannte Internet-Seite.

Auf Grundlage der neuen Lärmkarten werden die Städte und Gemeinden bis zum 18. Juli 2024 ihre jeweilige Lärmsituation neu bewerten, ihre bisherigen Lärmaktionspläne überprüfen und soweit erforderlich überarbeiten. Dabei beurteilen sie die Auswirkungen der Lärmsituation und entwickeln Maßnahmen, um der Entstehung von Lärm vorzubeugen, ihn zu mindern oder zu verhindern. Bei der Fortschreibung der Lärmaktionspläne erhält die Öffentlichkeit Gelegenheit mitzuwirken, um zum Beispiel Lärmprobleme darzulegen oder Vorschläge für Lärmminderungsmaßnahmen vorzubringen.

Mit der Ausarbeitung der Lärmkarten durch das LfU unterstützt das Land Schleswig-Holstein die Stadt Husum bei der Umsetzung der Umgebungsrichtlinie.

Bei der Berechnung der Lärmkarten werden im ersten Schritt die Lärmemissionen rechnerisch ermittelt, also das, was an Lärm insbesondere von einer Straße als Lärmquelle ausgeht. Die Lärmemissionen werden vor allem durch die Verkehrsleistung, den Lkw-Anteil, die Straßenoberfläche und die Geschwindigkeit bestimmt. Im zweiten Schritt wird unter Berücksichtigung der Abstände, der Schallhindernisse wie Gebäude, Schallschutzwände oder -wälle die Lärmbelastungen errechnet.