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Bundesfreiwilligendienst (BFD)

Nr. 99121005000000

Der am 01. Juli 2011 eingeführte Bundesfreiwilligendienst (BFD) bietet fur Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, sich in sozialen, kulturellen, ökologischen oder anderen gemeinwohlorientierten Tätigkeitsfeldern zu engagieren (früher: Zivildienst). Voraussetzung ist, dass die Pflichtschulzeit absolviert ist.

  • Dauer des BFD: 12 Monate, mindestens jedoch sechs, maximal vierundzwanzig Monate,
  • Taschengeld: maximal 330,00 Euro monatlich,
  • Anspruch auf Kindergeld bleibt bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres bestehen,
  • Beiträge fur Renten-, Unfall-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung zahlt die jeweilige Einsatzstelle.

Einsatzbereiche des BFD:

  • Soziales (Kinder und Jugendhilfe, Jugendarbeit, Wohlfahrts-, Gesundheits- und Altenpflege, Behindertenhilfe),
  • Umwelt- und Naturschutz,
  • Sport,
  • Integration,
  • Kultur- und Denkmalpflege,
  • Bildung,
  • Zivil- und Katastrophenschutz.

An wen muss ich mich wenden?

An das Bundesamt fur Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben oder an soziale Einrichtungen vor Ort.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Wenden Sie sich diesbezüglich bitte vorab an die Einrichtung, bei der Sie sich bewerben möchten.

Rechtsgrundlage

Gesetz uber den Bundesfreiwilligendienst (BFDG)

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen zum BFD finden Sie auf den Internetseiten des Bundesministeriums fur Familien, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ).