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Datum: 13.07.2020

Was tun gegen Ratten?

Für die einen sind sie niedlich und werden als Haustiere gehalten, für andere sind sie ein Graus: Ratten.

Beim städtischen Ordnungsamt mehren sich die Telefonanrufe von besorgten Bürgerinnen und Bürgern, die vor allen Dingen eines möchten: Die Nagetiere so schnell wie möglich von ihrem Grundstück oder aus ihrem Haus loswerden.

Durch die Ratten können Krankheitserreger auf Menschen übertragen werden, laut Infektionsschutzgesetz gelten sie als Gesundheitsschädlinge. In der Regel treten sie dort auf, wo sich genügend Möglichkeiten zur Nahrungsaufnahme und Fortpflanzung sowie zum  Unterschlupf finden. Menschen machen es ihnen in vielerlei Hinsicht leicht, einen geeigneten Lebensraum zu finden und sind sich dessen oft gar nicht bewusst.

Vorbeugende Maßnahmen sind:

  • Abfall nur in verschlossenen Behältern entsorgen
  • Verschmutzte Plätze, wo Mülltonnen oder überquellende Müllcontainer stehen, sauber halten
  • Müllsäcke erst kurz vor dem Abfuhrtermin der Müllentsorgung an die Straße stellen
  • Mülltonnen immer geschlossen halten
  • Nahrungsmittel nicht in die Natur werfen
  • Reste von Nahrungsmitteln nicht durch die Toilette entsorgen
  • Futterreste von Hunden und Katzen nicht offen stehen lassen
  • Gräben an Grundstücken sauber halten
  • Keinen Unterschlupf bieten, wie beispielsweise in Gerümpel-Ecken oder Lagerstätten für Brennholz
  • Komposthaufen im Auge behalten, öfter umschichten
  • Futterstellen für wildlebende Tiere, wie beispielsweise für Vögel, freischwebend anbringen, bedarfsgerecht füttern, Futterreste vom Boden entfernen. Bei Rattenbefall ist die Fütterung für wildlebende Tiere vorübergehend einzustellen.
  • Öffnungen an Gebäuden sichern, Schäden reparieren
  • Lüftungsschächte, Kanäle und Kellerfenster vergittern
  • Rückschlagklappen/Rattensperren in Abflusssysteme einbauen

Ratten entdeckt? Was ist zu tun?

  • Zuständiges Ordnungsamt informieren
  • Mieterinnen und Mieter informieren die Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer
  • Gespräch mit Nachbarschaft suchen, um gemeinsam gegen die Ratten vorzugehen
  • Unternehmen aus dem Bereich Schädlingsbekämpfung beauftragen. Die Kosten dafür übernimmt die Grundstückseigentümerin beziehungsweise der Grundstückseigentümer.

Unternehmen zur Schädlingsbekämpfung im Kreisgebiet Nordfriesland finden Sie unter: Berufsverband Dt. Schädlingsbekämpfer (www.dsvonline.de) und Verein zur Förderung ökologischer Schädlingsbekämpfer (www.vfoes.de).