Sprungziele
Inhalt
Datum: 18.03.2026

Tourismusabgabe in Husum: Finanzierung touristischer Angebote


In der jüngsten Sitzung des Ausschusses für Tourismus und Wirtschaft wurde die Tourismusabgabe ausführlich erläutert, um offene Fragen zu klären.

Die Tourismusabgabe ist ein wichtiger Baustein zur Finanzierung touristischer Angebote in Husum. Mit ihr werden unter anderem Tourismuswerbung, Tourismusförderung sowie Freizeit- und Erholungseinrichtungen unterstützt. Ein Großteil der Kosten wird weiterhin aus allgemeinen Steuermitteln getragen.

Wofür die Tourismusabgabe verwendet wird

Die Einnahmen sind zweckgebunden und fließen unter anderem in den Schlosspark, das Strandbad Dockkoog, den Strand- und Wattzugang Schobüll sowie in das Hallenbad Husum Bad. Das Freibad Schobüll ist seit seiner Schließung nicht mehr Bestandteil der Finanzierung.

Die Kosten werden gemeinsam getragen: Ein Teil wird über die Tourismusabgabe gedeckt, der übrige Anteil durch die Allgemeinheit – im Jahr 2024 waren dies rund 54 Prozent.

Transparente Abrechnung

Jährlich wird geprüft, welche Kosten tatsächlich touristisch bedingt sind. Grundlage ist eine öffentlich einsehbare Abrechnung der Aufwendungen und Einnahmen. So wird sichergestellt, dass nur zulässige Kosten berücksichtigt werden.

Überschüsse werden nicht einbehalten, sondern auf Folgejahre angerechnet und reduzieren dort den Finanzierungsbedarf.

Abgabesatz wird gesenkt

Die Höhe der Abgabe wird regelmäßig anhand der Vorjahreskosten und der Umsätze der Betriebe neu berechnet.

Ab 2026 sinkt der Abgabesatz aus gebührenrechtlichen Gründen auf 5,81 Prozent (bisher 7,6 Prozent). Die Satzung wird in der Regel alle drei Jahre angepasst.

Wer zahlt und wie berechnet wird

Abgabepflichtig sind Betriebe und Selbstständige, die vom Tourismus profitieren, etwa in Beherbergung, Gastronomie oder Einzelhandel.

Die Höhe der Abgabe richtet sich nach Umsatz, branchentypischem Gewinnanteil, tourismusbedingtem Anteil und dem Abgabesatz. Der Gewinnanteil wird auf Grundlage der bundesweit anerkannten Richtsatzsammlung des Bundesministeriums der Finanzen festgelegt.

Die Betriebe melden jährlich ihren Vorjahresumsatz. Auf dieser Basis wird die Abgabe berechnet und ein Bescheid versendet. Die Frist zur Abgabe endet am 30. Juni.