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Datum: 14.03.2023

Stadtwerke: Viele Tarife unter der Preisbremse

Stadtwerke Husum setzen Preisbremsen automatisch um, Kunden müssen nichts unternehmen – viele Tarife unter den von der Regierung festgelegten Grenzen

Um Haushalte und Unternehmen bei den Energiepreisen zu entlasten, hat die Bundesregierung im vergangenen Jahr Strom-, Gas- und Wärmepreisbremsen veranlasst. Nach der einmaligen „Dezemberhilfe“ sind sie für das gesamte Jahr 2023 wirksam.

Die gute Botschaft für viele Kundinnen und Kunden der Husumer Stadtwerke: „Ein Großteil unserer Sondervertragskundschaft ist gar nicht von den Preisbremsen betroffen, weil unsere Preise unter den von der Regierung festgelegten Deckeln liegen. Durch unsere vorausschauende Beschaffungsstrategie können wir extreme Preissprünge abfedern,“ sagt Martina Brandt, Leiterin Vertrieb bei den Husumer Stadtwerken.

Sie erläutert, dass die Stadtwerke wie viele Versorger einen hohen logistischen Aufwand mit der Umsetzung hatten. Für Kundinnen und Kunden der Stadtwerke Husum sieht die Umsetzung so aus: „Alle, für die die Preisbremsen greifen, zahlen im April einen vergleichsweise niedrigen Abschlag, weil wir die Bremsen dann rückwirkend auch für Januar, Februar und März umsetzen“, erläutert Martina Brandt. Ab Mai gelten dann die neuen Abschläge, inklusive Preisbremse.


Infoschreiben kommen
Für Kundinnen und Kunden, die in diesem Jahr noch keine Jahresverbrauchsabrechnung erhalten haben, berechnen die Husumer Stadtwerke jetzt zunächst die Abschlagszahlungen auf Grundlage der aktuell gültigen Tarife neu. Denn bei der letzten Preisanpassung zum Jahreswechsel haben die Stadtwerke keine Anpassung der Abschläge vorgenommen.

Wer noch kein Schreiben der Husumer Stadtwerke zu den neuen Abschlägen auf Basis der Tarife 2023 erhalten hat, findet es in den nächsten 14 Tagen in der Post. „Um es für unsere Kundinnen und Kunden so komfortabel wie möglich zu machen, rechnen wir jetzt alle Kosten auf Basis der aktuellen Tarife aus", erklärt Martina Brandt. Kundinnen und Kunden, für die Preisbremsen greifen, erhalten außerdem bis Ende März ein gesondertes Schreiben dazu. Martina Brandt fügt an: „Wer mit Lastschrift bezahlt, braucht nichts zu unternehmen. Nur wer per Dauerauftrag zahlt, ist selbst am Zug bei einer Anpassung.“

Bremsen für Strom, Gas und Wärme
Die Preisbremsen für Strom-, Gas und Wärme gelten für Haushalte sowie kleine und mittlere Unternehmen. Beim Strom liegt der gedeckelte Arbeitspreis bei 40 Cent pro Kilowattstunde brutto. Dies gilt für 80 Prozent des prognostizierten Jahresverbrauchs. Die restlichen 20 Prozent dieses prognostizierten Verbrauchs werden zum vertraglich vereinbarten Preis abgerechnet. Die gleiche Rechnung gilt für den Bezug von Erdgas und Wärme. Für Erdgas wird ein gedeckelter Preis von 12 Cent pro Kilowattstunde gewährt, für Wärme liegt der Preisdeckel bei 9,5 Cent pro Kilowattstunde.

Eine ausführliche Erläuterung der Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme findet sich auf der Homepage der Husumer Stadtwerke unter www.stadtwerke-husum.de/aktuelles-zum-energiemarkt/. Dort gibt es auch einen Rechner, mit dem man die Auswirkungen der Preisbremse in unterschiedlichen Szenarien ermitteln kann.