Sprungziele
Inhalt
Datum: 31.03.2023

Schöffenwahl 2023: Gute Resonanz zur Info-Veranstaltung

In diesem Jahr steht bundesweit die Wahl der Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 an.

Die Stadtverwaltung Husum bot in Kooperation mit der Volkshochschule Husum und der Deutschen Vereinigung der Schöffen (DVS) jüngst eine Informationsveranstaltung zu dem Ehrenamt im Rathaus an. Bürgermeister Uwe Schmitz begrüßte über 60 Interessierte und freute sich über die Resonanz.

Die Moderation des Abends übernahm die DVS-Nord-Geschäftsführerin Petra Pinnow gemeinsam mit DVS-Nord-Vorstand Michael Theiß. Sie konnten aufgrund ihrer langjährigen Erfahrungen als Schöffin und Schöffe das komplexe Thema sehr anschaulich erläutern. Dabei ging es um den Ablauf der Bewerbungen, gesetzliche Voraussetzungen und Ausschlusskriterien, die Einsatzorte sowie Rechte und Pflichten der Amtsträger und vieles mehr.

Abschließend beantwortete das Moderatoren-Duo Fragen, ebenso wie Bettina Albrecht, die seitens der Stadtverwaltung Ansprechpartnerin zum Thema ist.

Bewerbungen bis zum 14. April möglich

Im gesamten Kreis Nordfriesland werden Frauen und Männer gesucht, die am Amtsgericht Husum und Niebüll sowie am Landgericht Flensburg als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen.

Die Stadt Husum ist aufgefordert, mindestens 54 Personen aus dem Stadtgebiet für das Schöffenamt sowie jeweils drei Frauen und Männer für das Jugendschöffenamt vorzuschlagen. Geeignete Bewerber werden noch bis zum 14. April 2023 gesucht.

Während die Bewerbungen für das Jugendschöffenamt nach Ablauf der Frist dem Kreis Nordfriesland übersandt werden, stellt die Stadtverwaltung die Bewerbungen für das Schöffenamt auf einer Vorschlagsliste zusammen. Über diese berät und beschließt dann das Stadtverordnetenkollegium in der Konstituierenden Sitzung im Juni.

Ist das geschehen, liegt die Liste mit den Namen der Bewerber für das Schöffenamt zur Einsicht der Öffentlichkeit in der Info-Zentrale des Rathauses aus und kann zudem auf der Internetseite der Stadt, www.husum.org, (Rathaus und Service, Amtliche Bekanntmachungen) zehn Tage lang eingesehen werden. Anschließend besteht noch eine Woche Zeit, um Einspruch gegen Personen aus der Liste einzulegen. Nach dieser Zeit wird die Vorschlagsliste dem Amtsgericht Husum übergeben. Von dort aus erhalten die Bewerber Nachricht, ob sie als Schöffe sowie Jugendschöffe tätig werden können.

Weitere Information rund um die Wahl und das Amt bietet die Homepage www.schoeffenwahl2023.de sowie die Homepage der Stadt Husum unter www.husum.org (Rathaus und Service/Schöffenwahl 2023). Bewerbungsformulare zur Schöffen- beziehungsweise Jugendschöffenwahl sind per Download auf der Homepage der Stadt Husum sowie zu den Öffnungszeiten an der Information des Rathauses erhältlich. Bewerbungsschluss ist der 14. April 2023.

Ansprechpartnerin für die Stadt Husum ist Bettina Albrecht. Kontakt: bettina.albrecht@husum.de, Telefon 04841-666-113.

Ausgefüllte Bewerbungsformulare können gerne per Mail geschickt, an der Information im Foyer des Rathauses abgegeben oder in den Rathaus-Briefkasten am Haupteingang gelegt werden.