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Datum: 04.05.2020

HusumBus in Corona-Zeiten

Wie in vielen Bereichen, gibt es auch im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) Schutzmaßnahmen für Fahrgäste und der Mitarbeiterschaft der Unternehmen.

Für den HusumBus gilt:

  • Fahrkarten gibt es nur online, an den bekannten Verkaufsstellen oder an den Automaten in den Bahnhöfen
  • Fahrgäste benutzen ausschließlich die hintere Tür für den Ein- und Ausstieg und werden gebeten, sich beim Betreten und Verlassen der Busse untereinander abzustimmen, um den Abstand zu wahren
  • Pflicht von Mund-Nasen-Abdeckungen: Aus Stoff genähte Bedeckungen reichen aus, ebenso Schals und Tücher, um Mund und Nase vollständig abzudecken. Unter bestimmten Voraussetzungen können sich Personen von der Pflicht befreien lassen. Liegen medizinische oder psychische Beeinträchtigungen vor, zeigen betroffene Personen dem Buspersonal - mit entsprechendem Abstand - einen Nachweis, wie zum Beispiel einen Allergiker-Ausweis vor. Busfahrerinnen und Busfahrer sind von der Pflicht einer Mund-Nasen-Abdeckung ausgenommen, da sie durch die geschlossene Vordertür die Abstandsregel einhalten
  • Wer Fragen ans Buspersonal hat, achtet bitte auf den Mindestabstand
  • Fahrkarten müssen bis auf Weiteres nicht vorgezeigt werden, es finden keine Kontrollen statt

Alle Beteiligten von HusumBus bitten die Fahrgäste um Verständnis.

Hinweis: Alle Handläufe und Griffe in den Bussen werden regelmäßig im Rahmen der Fahrzeug-Reinigungen desinfiziert.