Grundsteuerreform: Abgabe der Erklärung ab Juli 2022
Ab dem 1. Januar 2025 wird die Grundsteuer neu berechnet, da die Verwendung des Einheitswertes für die Erhebung der Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt worden ist.
Wer ein Grundstück besitzt, muss daher vom 1. Juli 2022 bis 31. Oktober 2022 eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts abgeben. Die Eigentümerinnen und Eigentümer der Grundstücke werden dazu vom jeweiligen Finanzamt zu gegebener Zeit schriftlich aufgefordert.
Die Grundsteuer wird zwar von den Städten und Gemeinden erhoben, die Feststellung des Steuermessbetrages erfolgt aber nach wie vor durch die Finanzämter. Diese bewerten den Grundbesitz und setzen die neuen Grundsteuermessbeträge fest. Für weitere Informationen und bei Fragen sind ausschließlich die Finanzämter zuständig.
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