Bürgermeister stellte sich den Fragen zum Freibad Schobüll
Die Schobüller Vertretung hatte unter dem Vorsitz von Stefan Henningsen und seinem Stellvertreter, Bernd Biermann, auf die „Festwiese zum Erhalt des Freibads“ in Husums Ortsteil Schobüll eingeladen. Zahlreiche Gäste erschienen, darunter auch Bürgermeister Martin Kindl, Bürgervorsteher Robert Koch sowie Vertreterinnen und Vertreter der städtischen Fraktionen CDU, SSW und WGH.
Bürgermeister Martin Kindl schaute auf die Entstehung des geplanten Destinature Dorfs zurück, das im Rahmen der Wachstumsstrategie Husum-Tourismus 2025 im Bereich des inzwischen geschlossenen Campingplatzes „Seeblick“ inklusive Freibad und Gastronomie sowie einer angrenzenden Grünlandfläche in diesem Jahr errichtet werden soll.
Er machte seinen Standpunkt dazu deutlich und stellte sich den vielen Fragen der Anwesenden. Für ihn seien mit Blick auf das geplante Vorhaben drei Dinge von zentraler Bedeutung, um den Belangen der Schobüllerinnen und Schobüller bestmöglich gerecht zu werden: Die Gestaltung eines öffentlichen Dorfplatzes inklusive gastronomischem Angebot, ein öffentlicher Spielplatz sowie eine öffentliche Schwimm-Möglichkeit. „Das Investoren-Ehepaar, mit dem ich im Dialog bin, tragen diesen Bedarfen meines Erachtens Rechnung“, so Martin Kindl.
Stefan Henningsen und Bernd Biermann unterstrichen die Wünsche der Schobüllerinnen und Schobüller, das derzeitig geschlossene Freibad für die Öffentlichkeit innerhalb des Destinature Dorfs zu erhalten. „Wir möchten einfach nur gehört und an zukünftigen Prozessen beteiligt werden“, so Stefan Henningsen, der darauf hinwies, dass das gesamte Verfahren rund um die Planungen für das Areal „vor der Amtszeit von Martin Kindl“ passiert sei. Der Dialog zwischen der Schobüller Vertretung und ihm sei gut und das solle auch weiterhin so bleiben, sagte er.
Montag (18.) war ursprünglich auf dem Areal des Freibades und Campingplatzes an der Nordseestraße der Abbruch der Gebäude und Einrichtungen bis auf wenige Einheiten geplant. Da die Schobüller Vertretung dagegen kurzfristig eine einstweilige Anordnung per Gerichtsbeschluss erwirkte, sind die Abbrucharbeiten vorläufig gestoppt.
Nun solle abgewartet werden, was „höhere Instanzen“ für die Zukunft entscheiden.