Ab dem 13.12.2021 gilt in den Diensträumen des Einwohnermeldeamtes die 3-G-Regel
Zur Sicherheit der Mitarbeitenden sowie der Besucherinnen und Besucher ist das Betreten der Diensträume im Einwohnermeldeamt ab sofort nur unter Anwendung der 3-G-Regel möglich. Genesenennachweise, Impfnachweise und Testnachweise sind mitzuführen und auf Verlangen den von der Dienststelle beauftragten Personen vorzulegen. Das negative Testergebnis darf nicht älter als 24 Stunden sein. Zur Identitätsprüfung ist auf Verlangen ein gültiges Ausweisdokument vorzulegen. Personen die keinen 3-G-Nachweis vorlegen können, dürfen die Diensträume des Einwohnermeldeamtes nicht betreten. Abgewiesenen Personen werden alternative Möglichkeiten angeboten. In diesem Fall bitten wir um telefonische Kontaktaufnahme unter der Telefonnummer 04841/666-365.
In allen anderen Bereichen und Dienstgebäuden der Stadt Husum ist das Betreten weiterhin ohne einen Nachweis möglich.