Gemeinsame Anordnung Der Ämter Mittleres Nordfriesland, Nordsee-Treene, Viöl und den Städten Friedrichstadt und Husum
Es wird angeordnet, dass am 31.12.2025 und am 01.01.2026 pyrotechnische Gegenstände der Kategorie II (Kleinfeuerwerk wie z.B. Raketen, Schwärmer, Doppelschläge) in einem Umkreis von 200 m von Kirchen, reet- und strohgedeckten Gebäuden und Biogasanlagen nicht abgebrannt werden dürfen. Diese Anordnung stützt sich auf § 24 Abs. 2 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz vom 31.01.1991 (BGBl. 1 Seite 169) in der z.Zt. gültigen Fassung. Das Abbrennverbot gilt jeweils für die gesamten Amtsbereiche bzw. für die gesamten Stadtbereiche. Zusätzlich wird auf das daneben bestehende Abbrennverbot vom 2. Januar bis zum 30. Dezember eines jeden Jahres hingewiesen. Verstöße gegen diese Anordnung können mit einer Geldbuße bis zu 50.000,- Euro geahndet werden. Die Anordnung gilt hiermit als bekannt gemacht. Bredstedt, Mildstedt, Viöl, Friedrichstadt und Husum, den 9. Dezember 2025
Amt Mittleres Nordfriesland Die Amtsdirektorin gez. Frau Horn
Amt Nordsee-Treene Die Amtsvorsteherin gez. Frau Kühl
Amt Viöl Der Amtsvorsteher gez. Herr Abel
Stadt Friedrichstadt Der Bürgermeister gez. Herr Tietgen
Stadt Husum Der Bürgermeister gez. Herr Kindl
