Die Ausgabe von Wartemarken am Automaten vor Ort wird jeweils 30 Minuten vor Ende der Öffnungszeiten eingestellt. Alternativ können Sie sich online einen Termin buchen.
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Öffentliche Bekanntmachung Widmung öffentlicher Straßen gemäß § 6 Straßen- und Wegegesetz des Landes Schleswig-Holstein (StrWG) i. d. F. der Bekanntmachung vom 25.03.2003