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Sterbeurkunde beantragen

Nr. 99101004012000

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal



Spezielle Hinweise für Husum:

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Volltext

Die Sterbeurkunde ist ein Dokument, das den Tod eines Menschen bescheinigt.

Eine Sterbeurkunde können Sie beantragen, wenn Sie

  • mit der verstorbenen Person in gerader Linie verwandt sind oder Ehepartnerin beziehungsweise Ehepartner / oder Lebenspartnerin oder Lebenspartner sind oder
  • ein berechtigtes rechtliches Interesse haben, zum Beispiel durch einen Erbschein oder einen Grundbuchauszug

Sie können auch eine internationale Sterbeurkunde beim deutschen Standesamt beantragen. Dies ist ein mehrsprachiges Formular, welches Ihnen die Nachlassabwicklung im Ausland erleichtert.

Den Antrag können Sie in jedem Standesamt stellen. Die Ausstellung erfolgt durch das zuständige Standesamt. Zuständig ist das Standesamt des Ortes, in dem die betroffene Person gestorben ist.

Die Sterbeurkunde enthält folgende Daten der verstorbenen Person:

  • Vornamen, Familienname und Geburtsname
  • Ort und Tag der Geburt
  • letzter Wohnsitz und Familienstand
  • Vornamen, Familienname und Geburtsname der Ehepartnerin oder des Ehepartners beziehungsweise der Lebenspartnerin oder des Lebenspartners 
  • Ort und Zeitpunkt des Todes

Wichtig kann die Sterbeurkunde beispielsweise sein für:

  • die Bestattung und ihre Vorbereitung, beispielsweise für die Einsargung und Überführung
  • die Nachlassabwicklung 
  • die Inanspruchnahme von gesetzlichen oder privaten Versicherungsleistungen
     

Teaser

Wenn eines Ihrer Familienmitglieder verstorben ist, können Sie eine Sterbeurkunde beim Standesamt beantragen.

Voraussetzungen

  • Der Sterbefall ist im Sterberegister des zuständigen Standesamtes beurkundet. 
    • Den Antrag für die Ausstellung können Sie bereits vor der Beurkundung stellen. Die Ausstellung erfolgt erst nach der Beurkundung.  
  • Sie sind 
    • die letzte Ehepartnerin oder der letzte Ehepartner oder
    • die letzte Lebenspartnerin oder der letzte Lebenspartner im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft oder
    • Eltern oder Großeltern beziehungsweise Nachkommen der verstorbenen Person oder
    • Schwester oder Bruder mit berechtigtem Interesse oder
    • Teil der näheren Verwandtschaft, beispielsweise Tante oder Onkel, und können ein rechtliches Interesse glaubhaft machen, beispielsweise durch ein Schreiben des Nachlassgerichts.
  • für andere Personen ohne jeglichen Verwandtschaftsbezug:
    • Nachweis des rechtlichen Interesses, beispielsweise
      • Erbschein
      • Grundbuchauszug
    • Ausweis oder Reisepass
    • Sie sind mindestens 16 Jahre alt.

Erforderliche Unterlagen

  • für nahe Verwandte oder Ehepartnerinnen beziehungsweise Ehepartner:
    • Verwandtschafts- beziehungsweise Ehenachweis, beispielsweise
      • Geburtsurkunde
      • Heiratsurkunde
      • Lebenspartnerschaftsurkunde
    • Personalausweis oder Reisepass
  • für Geschwister der verstorbenen Person:
    • Verwandtschaftsnachweis
    • Nachweis des berechtigten Interesses, beispielsweise Familien- oder Ahnenforschung
    • Personalausweis oder Reisepass
  • bei Vertretung:
    • schriftliche Vollmacht der berechtigten Person
    • jeweils den Personalausweis oder Reisepass von der Person, die vertritt und von der Person, die vertreten wird
  • für andere Personen ohne Verwandtschaftsbezug:
    • Nachweis des rechtlichen Interesses, beispielsweise
      • Erbschein
      • Grundbuchauszug
  • Personalausweis oder Reisepass

Kosten

Für Schleswig-Holstein sind die Gebühren einheitlich geregelt: Die Ausstellung einer Sterbeurkunde kostet 20,00 Euro, jede weitere kostet 10,00 Euro.



Spezielle Hinweise für Husum:

Das Standesamt Husum informiert:

sämtliche Urkunden werden nur gegen Vorkasse ausgestellt und zugestellt.

Urkundenanforderung und Berechtigung

Sie können Ihre Urkunde komplett Online beantragen. Bitte gehen Sie dafür auf den Link Online Urkunden anfordern und folgen Sie den vorgegebenen Schritten.

Nachfolgende Urkunden können persönlich oder schriftlich beim Standesamt Husum beantragt werden:

  • Geburtsurkunde (aus Registern der letzten 110 Jahren)
  • Sterbeurkunde (aus Registern der letzten 30 Jahre)
  • Eheurkunde (aus Registern der letzten 80 Jahre)
  • Lebenspartnerschaftsurkunde ( aus allen Jahrgängen)

Auskünfte aus Registern, die vor diesen Zeiträumen liegen, erhalten Sie beim Kreisarchiv Nordfriesland.

Für die 1. Ausfertigung einer Urkunde wird eine Gebühr in Höhe von 15,00 Euro erhoben; für jede weitere mit beantragte Ausfertigung wird eine Gebühr in Höhe von 7,50 Euro fällig.

Urkunden für Rentenzwecke sind gebührenfrei ( max. 1 Urkunde)

Berechtigt, eine Urkunde zu erhalten, sind Personen, auf die sich der Registereintrag bezieht. Bei der Beantragung einer Urkunde von einem Verwandten in gerader Linie (Kinder, Enkelkinder, Eltern, Großeltern ...) teilen Sie uns bitte das Verwandtschaftsverhältnis mit. Von anderen Personen erhalten Sie nur Urkunden, wenn Sie uns Ihr rechtliches Interesse nachweisen.

Verfahren

Persönliche Abholung im Standesamt : Unter Vorlage Ihres Personalausweises/Reisepasses kann die Urkunde im Standesamt zu unseren Öffnungszeiten abgeholt werden. Die Gebühr ist bei Abholung zu entrichten.

Schriftliche Urkundenanforderung : in Ihrer Anforderung teilen Sie bitte mit, welche Urkunde Sie bestellen möchten. Fügen Sie eine Kopie Ihres Personalausweises (Vorder - und Rückseite) oder eine Kopie Ihres Reisepasses mit Meldebescheinigung bei. Die Gebühr können Sie in Form von Bargeld beifügen oder an die Finanzbuchhaltung der Stadt Husum überweisen. Bankverbindung: Nord-Ostsee-Sparkasse, IBAN DE06-2175-0000-0000-0003-07, BIC NOLADE21NOS . Verwendungszweck : RE 9000, Vor- und Nachname der Person, auf die sich die Beurkundung bezieht .

Die Anschrift für schriftliche Urkundenbestellungen lautet: Standesamt Husum, Zingel 10, 25813 Husum

Bankverbindung

Nord-Ostsee Sparkasse
IBAN:   DE06-2175-0000-0000-0003-07
BIC: NOLADE21NOS

Weitere Informationen

Wir bitten von telefonischen Nachfragen abzusehen, da dieses die Bearbeitungszeit erheblich verlängert.

Beachten Sie bitte, dass aufgrund des notwendigen Bearbeitungsablaufes und des Postweges einige Tage vergehen, bis Sie Ihre Urkunde erhalten.

Frist

Jedes Standesamt muss Sterbefälle 30 Jahre im Sterberegister aufbewahren. Der Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde muss in diesem Zeitraum erfolgen.

Anschließend sind Auskünfte aus dem Sterberegister nur über die zuständigen Archive möglich. Urkunden können nicht mehr erstellt werden.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

  • Antrag auf gerichtliche Entscheidung bei dem zuständigen Amtsgericht

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 30.01.2026
Fachlich freigegeben durch:

Bundesministerium des Innern (BMI)

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