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Eheurkunde beantragen

Nr. 99059004000000

Haben Sie geheiratet und benötigen Sie eine neue Eheurkunde, können Sie diese beim Standesamt beantragen. Hierfür wenden Sie sich bitte an das Standesamt, in dem Sie geheiratet haben.

Die Eheurkunde beweist die Eheschließung von Ihnen mit Ihrem Ehepartner oder Ihrer Ehepartnerin. Sie enthält die Vor- und Familiennamen zum Zeitpunkt der Eheschließung und davor, den Ort und Tag der Geburt der Ehegatten, den Ort und Tag der Eheschließung sowie die Angaben zur Religionsgemeinschaft der Ehegatten.

Sie können die Eheurkunde in folgenden Formen erhalten:

  • Eheurkunde
  • Internationale Eheurkunde
  • Beglaubigter Registerausdruck aus dem Eheregister

Ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister gibt alle Daten wieder, die das Standesamt im Zusammenhang mit Ihrer Eheschließung eingetragen hat.

Sie erhalten die Urkunde einschließlich eventuell vorhandener Folgebeurkundungen als Ausdruck aus dem elektronischen Register. 

Ändern sich die personenstandsrechtlichen Daten der Ehegattin oder des Ehegatten, zum Beispiel durch eine Namensänderung oder eine Scheidung der Ehe, wird der Eheeintrag durch eine Folgebeurkundung ergänzt. Auf Antrag kann Ihnen dann eine neue Eheurkunde ausgestellt werden.

Das Standesamt Husum informiert:

sämtliche Urkunden werden nur gegen Vorkasse ausgestellt und zugestellt.

Urkundenanforderung und Berechtigung

Sie können Ihre Urkunde komplett Online beantragen. Bitte gehen Sie dafür auf den Link Online Urkunden anfordern und folgen Sie den vorgegebenen Schritten.

Nachfolgende Urkunden können persönlich oder schriftlich beim Standesamt Husum beantragt werden:

  • Geburtsurkunde (aus Registern der letzten 110 Jahren)
  • Sterbeurkunde (aus Registern der letzten 30 Jahre)
  • Eheurkunde (aus Registern der letzten 80 Jahre)
  • Lebenspartnerschaftsurkunde ( aus allen Jahrgängen)

Auskünfte aus Registern, die vor diesen Zeiträumen liegen, erhalten Sie beim Kreisarchiv Nordfriesland.

Für die 1. Ausfertigung einer Urkunde wird eine Gebühr in Höhe von 15,00 Euro erhoben; für jede weitere mit beantragte Ausfertigung wird eine Gebühr in Höhe von 7,50 Euro fällig.

Urkunden für Rentenzwecke sind gebührenfrei ( max. 1 Urkunde)

Berechtigt, eine Urkunde zu erhalten, sind Personen, auf die sich der Registereintrag bezieht. Bei der Beantragung einer Urkunde von einem Verwandten in gerader Linie (Kinder, Enkelkinder, Eltern, Großeltern …) teilen Sie uns bitte das Verwandtschaftsverhältnis mit. Von anderen Personen erhalten Sie nur Urkunden, wenn Sie uns Ihr rechtliches Interesse nachweisen.

Verfahren

Persönliche Abholung im Standesamt: Unter Vorlage Ihres Personalausweises/Reisepasses kann die Urkunde im Standesamt zu unseren Öffnungszeiten abgeholt werden. Die Gebühr ist bei Abholung zu entrichten.

Schriftliche Urkundenanforderung: in Ihrer Anforderung teilen Sie bitte mit, welche Urkunde Sie bestellen möchten. Fügen Sie eine Kopie Ihres Personalausweises (Vorder – und Rückseite) oder eine Kopie Ihres Reisepasses mit Meldebescheinigung bei. Die Gebühr können Sie in Form von Bargeld beifügen oder an die Finanzbuchhaltung der Stadt Husum überweisen. Bankverbindung: Nord-Ostsee-Sparkasse, IBAN DE06-2175-0000-0000-0003-07, BIC NOLADE21NOS . Verwendungszweck : RE 9000, Vor- und Nachname der Person, auf die sich die Beurkundung bezieht .

Die Anschrift für schriftliche Urkundenbestellungen lautet: Standesamt Husum, Zingel 10, 25813 Husum

Bankverbindung

Nord-Ostsee Sparkasse
IBAN:   DE06–2175-0000-0000-0003-07
BIC: NOLADE21NOS

Weitere Informationen

Wir bitten von telefonischen Nachfragen abzusehen, da dieses die Bearbeitungszeit erheblich verlängert.

Beachten Sie bitte, dass aufgrund des notwendigen Bearbeitungsablaufes und des Postweges einige Tage vergehen, bis Sie Ihre Urkunde erhalten.

Welche Gebühren fallen an?

Für die Ausstellung einer Eheurkunde können Kosten entstehen. Bitte wenden Sie sich an das zuständige Standesamt.

Für Schleswig-Holstein sind die Gebühren einheitlich geregelt: Die Ausstellung einer Eheurkunde kostet 15,00 Euro, jede weitere kostet 7,50 Euro.

Rechtsgrundlage

Verfahrensablauf

Sie können die Ausstellung einer Eheurkunde persönlich oder schriftlich beantragen.

Ausstellung einer Eheurkunde persönlich beantragen:

  • Für eine persönliche Beantragung kann ein Termin erforderlich sein.
  • Sie müssen Ihren Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
  • Die Gebühr zahlen Sie direkt bei der Beantragung im Standesamt.
  • Außer Ihnen selbst darf auch eine Person Ihres Vertrauens die Urkunde für Sie bestellen und abholen. Sie legt dazu neben einer schriftlichen Vollmacht ihren Personalausweis oder Reisepass (Original oder Kopie) und den eigenen Personalausweis oder Reisepass vor.

 
Ausstellung einer Eheurkunde schriftlich beantragen:

  • Richten Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt mit der Bitte, Ihnen eine Eheurkunde auszufertigen.
  • Ihr Schreiben sollte folgende Angaben enthalten:
    • Name, Vorname
    • Ihre Meldeanschrift
    • Ort und Datum der Schließung der Ehe und gegebenenfalls Begründung der Lebenspartnerschaft
    • wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer
    • den Grund der Beantragung
    • gegebenenfalls weitere Nachweise, zum Beispiel für das rechtliche Interesse 
  • Legen Sie dem Schreiben eine Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei.
  • Daraufhin erhalten Sie einen Gebührenbescheid, sowie die Eheurkunde.

Voraussetzungen

Eheurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen: 

  • Antragsberechtigte sind Sie unter folgenden Bedingungen:
    • Sie sind mindestens 16 Jahre alt.
    • Sie sind die Ehegattin oder der Ehegatte, auf den oder die sich die Urkunde bezieht.
    • Sie sind die Eltern der Ehegatten.
    • Sie sind Kind der Ehegatten.
  • Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können, zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts.
  • Wurde die Ehe im Ausland geschlossen, müssen Sie diese vorher in Deutschland nachbeurkunden lassen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Für die Beantragung einer Eheurkunde benötigen Sie:

  • Ihren Personalausweis oder Reisepass (bei schriftlicher Beantragung eine Kopie, online müssen Sie sich mit dem neuen Personalausweis elektronisch authentifizieren)
  • bei Beantragung beziehungsweise Abholung durch einen Vertreter oder eine Vertreterin: schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, deren Personalausweis oder Reisepass und den Personalausweis oder Reisepass des Vertreters beziehungsweise der Vertreterin
  • für andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, einen Nachweis ihres rechtlichen Interesses, beispielsweise ein Schreiben des Nachlassgerichts, ein gerichtliches Urteil oder ein vollstreckbarer Titel

Rechtsbehelf

  • Antrag auf gerichtliche Entscheidung

Anträge / Formulare

Formulare:
Onlineverfahren möglich:
Schriftform erforderlich:
Persönliches Erscheinen bei mündlicher Antragstellung nötig: