Bürgervorsteher Martin Kindl
Liebe Husumerinnen und Husumer,
ich freue mich über das entgegengebrachte Vertrauen, mir mit Ihrer Wahl die Verantwortung über das Amt des Bürgervorstehers der Stadt Husum übertragen zu haben.
Husum ist das Zentrum an der Westküste. Eine lebendige Stadt mit vielen Facetten, bewohnt von sympathischen Bürgerinnen und Bürgern, die mit ihrem Engagement in allen gesellschaftlichen Bereichen dazu beitragen, dass unsere Stadt so lebens- und liebenswert ist. Dies wissen unsere Gäste genauso zu schätzen, wie wir Einheimische.
Damit dies so bleibt ist es wichtig, dass Bürgerschaft, Politik und Verwaltung im Dialog stehen und sich gemeinsam, Hand in Hand statt gegeneinander, dafür einsetzen, die Lebensqualität in Husum zu erhalten und weiter zu verbessern. Natürlich bedeutet dies auch manchmal Kontroverse und erfordert das Eingehen von Kompromissen. Doch schließlich ist es genau dies, was unsere demokratische Gesellschaft mit Leben füllt und auch für die Zukunft erfolgreich macht.
Ich möchte mich daher für die Belange aller Husumer Bürgerinnen und Bürger einsetzen und im Gespräch mit Politik und Verwaltung die bestmöglichen Lösungen für Husum erarbeiten. Lassen Sie uns Herz und Verstand nutzen, um gemeinsam eine gute Zukunft für Husum zu schaffen.
Ihr Martin Kindl
Aufgaben des Bürgervorstehers
- Der Bürgervorsteher vertritt die Belange des Stadtverordnetenkollegiums gegenüber dem Bürgermeister. Bei öffentlichen Anlässen wird die Stadt Husum durch den Bürgervorsteher und den Bürgermeister vertreten. Beide stimmen die Wahrnehmung der Termine miteinander ab.
- Der Bürgervorsteher ist Vorsitzender des Stadtverordnetenkollegiums. Er setzt nach Beratung mit dem Hauptausschuss die Tagesordnung der Sitzungen des Stadtverordnetenkollegiums fest, lädt die Stadtverordneten und die Öffentlichkeit ein und leitet die Sitzungen.
- Nach Gemeindeordnung haben Bürgerinnen und Bürger der Stadt Husum das Recht, sich in Angelegenheiten der Selbstverwaltung an die Mitglieder des Stadtverordnetenkollegiums zu wenden. Der Bürgervorsteher nimmt die Anregungen und Beschwerden auf und leitet sie an die Verwaltung weiter. Einige Anfragen werden - soweit möglich - gleich in der Sitzung beantwortet.