Personalrat
Der Personalrat ist die Interessenvertretung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung Husum.
Aufgaben
Der Personalrat wirkt bei allen personellen, sozialen, organisatorischen und sonstigen innerdienstlichen Maßnahmen, die sich auf die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auswirken, mit. Er steht den Beschäftigten unterstützend zu Seite. Dabei achtet der Personalrat auf die Einhaltung gesetzlicher und tariflicher Vorschriften, so zum Beispiel im Bereich des Arbeitsschutzes, der Arbeitsbedingungen, der Bezahlung und der Vermeidung von Diskriminierung.
Grundlagen
Grundlage für die Arbeit des Personalrates ist das Mitbestimmungsgesetz für Schleswig-Holstein (MBG).
Zusammenarbeit
Der Personalrat arbeitet mit der Dienststellenleitung, mit der Jugend- und Ausbildungsvertretung sowie der Vertrauensperson der Schwerbehinderten und der Gleichstellungsbeauftragten der Stadt Husum zusammen.
Wahl
Der Personalrat wird von den Beschäftigten für die Dauer von jeweils vier Jahren gewählt und besteht aufgrund der Gesamtzahl der Beschäftigten derzeit aus 5 Mitgliedern.