Bauleitplanung der Stadt Husum und der Gemeinden des Amtes Pellworm
Auf dieser Seite finden sie die Bauleitplanung der Stadt Husum und der Gemeinden des Amtes Pellworm. Die Bauleitplanung ist ein wichtiges Instrument der Stadtentwicklung und -gestaltung einer Gemeinde und wird durch sie in eigener Verantwortung in einem förmlichen Verfahren aufgestellt. Ein Rechtanspruch Dritter auf Aufstellung eines Bauleitplanes existiert nicht.
Geregelt durch den Ersten Teil des Baugesetzbuches (BauGB) basiert die Bauleitplanung auf zwei Planungsstufen:
- die vorbereitende Bauleitplanung, dargestellt im Flächennutzungsplan (FNP),
- die verbindliche Bauleitplanung, festgesetzt in Bebauungsplänen (B-Plan).
Der FNP ist ein Plan, in der Regel für das gesamte Gemeindegebiet aufgestellt, der die beabsichtigten städtebaulichen Entwicklungen als Zielvorstellung flächendeckend in ihren Grundzügen dargestellt. Er besteht aus der Planzeichnung und der Begründung. Der FNP bedarf der Genehmigung durch das Innenministerium des Landes, ist jedoch keine Satzung der Gemeinde und entfaltet somit keine Rechtverbindlichkeit.
Bebauungspläne werden für kleinere Teilgebiete einer Gemeinde aufgestellt und konkretisieren die Darstellungen des Flächennutzungsplanes in einem größeren Maßstab. B-Pläne bestehen im Regelfall aus der Planzeichnung (Teil A), ggf. aus textlichen Festsetzungen (Teil B) und der Begründung. Sie regeln die Bebauung bzw. die Nutzung von Grundstücken innerhalb ihres Geltungsbereiches werden durch die zuständigen Gremien - in Husum ist es das Stadtverordnetenkollegium - als Satzungen beschlossen. Bebauungspläne sind damit für jedermann rechtsverbindlich und bilden eine wesentliche Grundlage der Baugenehmigungsverfahren.