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Personalausweis: Ersetzen

Nr. 99008001012003

Wenn Sie Ihren Personalausweis nicht mehr haben, weil er unauffindbar, verloren oder entwendet worden ist, müssen Sie diesen Verlust sofort anzeigen (Verlustanzeige).

Die Beantragung eines neuen Personalausweises ist erforderlich.

Ist die Bearbeitungsdauer von 4 Wochen zu lang, kann bei Bedarf ein vorläufiger Personalausweis beantragt werden. Dieser wird unmittelbar ausgestellt.

Welche Gebühren fallen an?

Für die Verlustanzeige selbst fallen keine Gebühren an.

Wird gleichzeitig ein neuer und / oder ein vorläufiger Personalausweis beantragt, sind Gebühren nach der Personalausweisgebührenverordnung zu entrichten.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Verlustanzeige sollte im eigenen Interesse möglichst zügig erstattet werden.

Rechtsgrundlage

  • Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisgesetz - PAuswG),
  • Verordnung über Gebühren für Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisgebührenverordnung - PAuswGebV).

Welche Unterlagen werden benötigt?

Geeignete Nachweise zur Feststellung Ihrer Identität (zum Beispiel Reisepass, amtlicher Lichtbildausweis oder Führerschein) sowie einen Nachweis zur Richtigkeit der Schreibweise Ihres Namens (Geburts-, Heirats-, Eheurkunde, Familienbuch, Erklärung über die Namensführung usw.).

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