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Personalausweis: Vorläufiger Personalausweis

Nr. 99008001012002

Für den Fall, dass Sie einen Personalausweis sofort benötigen und nicht auf die Herstellung eines regulären Personalausweises warten können, weil Sie sich zum Beispiel nicht durch einen gültigen Reisepass ausweisen können, können Sie einen vorläufigen Personalausweis beantragen.

Gleichzeitig sollte ein neuer Personalausweis beantragt werden.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Alter Reisepass oder Personalausweis, alter Kinderausweis,
  • Kinderreisepass sowie Einverständniserklärung beider Sorgeberechtigten
    oder der Sorgerechtsnachweis bei nur einem Sorgeberechtigten bei Personen unter 15 Jahren und 9 Monaten,
  • Urkunde mit aktueller Namensführung (Geburts-, Heirats-, Eheurkunde, Familienbuch, Erklärung über die Namensführung usw.). Bei erstmaliger Ausstellung verpflichtend.
  • aktuelles Lichtbild, das den Bestimmungen der Personalausweisverordnung entspricht (biometrisches Lichtbild).

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühr beträgt 10,00 Euro.

Welche Fristen muss ich beachten?

Das Dokument sollte beantragt werden, sobald sich die Notwendigkeit dafür ergibt.
Der vorläufige Personalausweis ist längstens drei Monate gültig.

Rechtsgrundlage

  • § 3 Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisgesetz - PAuswG),
  • § 1 Verordnung über Gebühren für Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisgebührenverordnung - PAuswGebV).

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