Wohnort - Anmeldung als Nebenwohnsitz
Nr. 99115005104002Urheber
Volltext
Wenn Sie eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen, müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden.
Ansprechpunkt
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Bürgerbüro, früher: Einwohnermeldeamt).
Voraussetzungen
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.
Erforderliche Unterlagen
Bestätigung des Wohnungsgebers
Frist
Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug anzumelden.
Rechtsgrundlage(n)
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
BMI, Dr. Laier, RL VII2
