Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen (Ampeln): Störung melden
Nr. 99108021000000Störungen bei Ampelanlagen oder Beschädigungen an Verkehrszeichen (beispielsweise beschädigte oder nicht mehr vorhandene Verkehrsschilder oder Straßennamensschilder) können Sie unter Angabe der Störung beziehungsweise des beschädigten Verkehrszeichen mit genauer Standortangabe (Straße, Hausnummer) melden.
Störung - Beleuchtung
Störung - Beleuchtung
Sie haben eine Störung der Straßenbeleuchtung festgestellt? Melden Sie diese hier einfach Online.
Defekte oder beschädigte Verkehrszeichen, Schäden an Straßen und Gehwegen können Sie gerne mit einfacher E-Mail an das Bauamt unter bauamt@husum.de melden.
An wen muss ich mich wenden?
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung in deren/dessen Bezirk sich die defekte Ampelanlage oder das beschädigte Verkehrszeichen befindet.
Rechtsgrundlage
- § 5 Bundesfernstraßengesetz (FStrG),
- § 12 Straßen- und Wegegesetz des Landes Schleswig-Holstein (StrWG).