Sterbeurkunde eines Angehörigen beantragen
Nr. 99101004000000Die Sterbeurkunde ist ein Dokument, das den Tod eines Menschen bescheinigt. Jeder Sterbefall muss dem Standesamt angezeigt werden, in dessen Zuständigkeitsbereich der Tod eintrat.
Sie können die Sterbeurkunde als Familienmitglied im Todesfall beantragen und nach der Sterbefallregistrierung im Sterberegister ausgestellt bekommen.
Wichtig kann die Sterbeurkunde beispielsweise sein für:
- die Bestattung und ihre Vorbereitung (so etwa für die Einsargung und Überführung),
- die Nachlassabwicklung sowie
- die Inanspruchnahme von gesetzlichen oder privaten Versicherungsleistungen.
Die Sterbeurkunde können Sie beim zuständigen Standesamt beantragen.
Das Standesamt Husum informiert:
sämtliche Urkunden werden nur gegen Vorkasse ausgestellt und zugestellt.
Urkundenanforderung und Berechtigung
Sie können Ihre Urkunde komplett Online beantragen. Bitte gehen Sie dafür auf den Link Online Urkunden anfordern und folgen Sie den vorgegebenen Schritten.
Nachfolgende Urkunden können persönlich oder schriftlich beim Standesamt Husum beantragt werden:
- Geburtsurkunde (aus Registern der letzten 110 Jahren)
- Sterbeurkunde (aus Registern der letzten 30 Jahre)
- Eheurkunde (aus Registern der letzten 80 Jahre)
- Lebenspartnerschaftsurkunde ( aus allen Jahrgängen)
Auskünfte aus Registern, die vor diesen Zeiträumen liegen, erhalten Sie beim Kreisarchiv Nordfriesland.
Für die 1. Ausfertigung einer Urkunde wird eine Gebühr in Höhe von 15,00 Euro erhoben; für jede weitere mit beantragte Ausfertigung wird eine Gebühr in Höhe von 7,50 Euro fällig.
Urkunden für Rentenzwecke sind gebührenfrei ( max. 1 Urkunde)
Berechtigt, eine Urkunde zu erhalten, sind Personen, auf die sich der Registereintrag bezieht. Bei der Beantragung einer Urkunde von einem Verwandten in gerader Linie (Kinder, Enkelkinder, Eltern, Großeltern …) teilen Sie uns bitte das Verwandtschaftsverhältnis mit. Von anderen Personen erhalten Sie nur Urkunden, wenn Sie uns Ihr rechtliches Interesse nachweisen.
Verfahren
Persönliche Abholung im Standesamt: Unter Vorlage Ihres Personalausweises/Reisepasses kann die Urkunde im Standesamt zu unseren Öffnungszeiten abgeholt werden. Die Gebühr ist bei Abholung zu entrichten.
Schriftliche Urkundenanforderung: in Ihrer Anforderung teilen Sie bitte mit, welche Urkunde Sie bestellen möchten. Fügen Sie eine Kopie Ihres Personalausweises (Vorder – und Rückseite) oder eine Kopie Ihres Reisepasses mit Meldebescheinigung bei. Die Gebühr können Sie in Form von Bargeld beifügen oder an die Finanzbuchhaltung der Stadt Husum überweisen. Bankverbindung: Nord-Ostsee-Sparkasse, IBAN DE06-2175-0000-0000-0003-07, BIC NOLADE21NOS . Verwendungszweck : RE 9000, Vor- und Nachname der Person, auf die sich die Beurkundung bezieht .
Die Anschrift für schriftliche Urkundenbestellungen lautet: Standesamt Husum, Zingel 10, 25813 Husum
Bankverbindung
Nord-Ostsee Sparkasse
IBAN: DE06–2175-0000-0000-0003-07
BIC: NOLADE21NOS
Weitere Informationen
Wir bitten von telefonischen Nachfragen abzusehen, da dieses die Bearbeitungszeit erheblich verlängert.
Beachten Sie bitte, dass aufgrund des notwendigen Bearbeitungsablaufes und des Postweges einige Tage vergehen, bis Sie Ihre Urkunde erhalten.
Welche Gebühren fallen an?
Für Schleswig-Holstein sind die Gebühren einheitlich geregelt: Die Ausstellung einer Sterbeurkunde kostet 15,00 Euro, jede weitere kostet 7,50 Euro.
Rechtsgrundlage
Voraussetzungen
- Sie sind die letzte Ehepartnerin oder der letzte Ehepartner oder
- Sie sind die letzte Lebenspartnerin oder der letzte Lebenspartner im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft oder
- Sie sind Vorfahrin oder Vorfahr beziehungsweise Abkömmling der verstorbenen Person oder
- Sie sind Schwester oder Bruder mit berechtigtem Interesse oder
- Sie sind Teil der näheren Verwandtschaft, beispielsweise Tante und Onkel, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen kann, beispielsweise durch ein Schreiben des Nachlassgerichts.
- Sie sind mindestens 16 Jahre alt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- für nahe Verwandte:
- Verwandtschaftsnachweis, wie beispielsweise
- Geburtsurkunde
- Heiratsurkunde
- Lebenspartnerschaftsurkunde
- Ausweis oder Reisepass
- Verwandtschaftsnachweis, wie beispielsweise
- für Geschwister der verstorbenen Person:
- Nachweis über die Verwandtschaftsbeziehung
- Nachweis des berechtigten Interesses, wie zum Beispiel Familien- oder Ahnenforschung
- Ausweis oder Reisepass
- bei Abholung durch eine Vertretung:
- schriftliche Vollmacht der berechtigten Person
- deren Ausweis oder Reisepass und
- den eigenen Ausweis oder Reisepass
- für andere Personen ohne jeglichen Verwandtschaftsbezug:
- Nachweis des rechtlichen Interesses, wie zum Beispiel
- Erbschein
- Grundbuchauszug
- Ausweis oder Reisepass
- Nachweis des rechtlichen Interesses, wie zum Beispiel
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Frist für die Führung des Sterberegisters durch das Standesamt von 30 Jahren darf noch nicht abgelaufen sein.
Rechtsbehelf
- Antrag auf gerichtliche Entscheidung bei dem zuständigen Amtsgericht