Musikschule
Nr. 99088031000000Musikschulen sind Bildungseinrichtungen, deren wesentliche Aufgaben die Vermittlung einer musikalischen Grundbildung, die Herausbildung des Nachwuchses für das Laien- und Liebhabermusizieren, die Begabtenfindung und Begabtenförderung sowie die mögliche Vorbereitung auf ein Berufsstudium sind.
An wen muss ich mich wenden?
An die regionalen Musikschulen beziehungsweise Kreismusikschulen.
Welche Gebühren fallen an?
Für den Unterricht und die Überlassung von Musikinstrumenten werden Gebühren erhoben. Genaue Auskünfte hierzu erteilet die jeweilige Musikschule.
Was sollte ich noch wissen?
Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Landesverbandes der Musikschulen in Schleswig-Holstein e.V.