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Infektionsschutz Beratung

Nr. 99003013000000

Leistungsbeschreibung

Der Öffentliche Gesundheitsdienst erteilt Ihnen allgemeine Auskünfte zu bestimmten Infektionskrankheiten, z. B.: Wie sollte man sich im Ernstfall verhalten? Wie sind die Übertragungswege? Wie groß ist die Ansteckungsgefahr?

Ziel des Infektionsschutzes ist es, übertragbaren Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern.

Die zuständigen Stellen erfassen die meldepflichtigen übertragbaren Krankheiten, werten diese Informationen aus, treffen die zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten erforderlichen Maßnahmen. Sie beraten kostenlos, bieten Impfungen an und führen Schulungen durch.

Informationen zum Umgang mit der COVID-19-Infektion (Coronavirus):

Aktuelle allgemeine Informationen zum Coronavirus finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums , den Seiten des Landesministeriums und auf den Seiten des Robert Koch Instituts

Bei Fragen rund um das Thema Corona-Virus:

https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/FAQ/faq_coronavirus_node.html

Wenn Sie weitere Fragen zum Coronovirus haben, so können Sie sich auch gerne an die folgende Telefon-Hotline wenden: 

Für allgemeine Informationen und Informationen zu Regelungen und Verordnungen in Schleswig-Holstein

Hotline des Landes Schleswig-Holstein unter 0431 79700001
werktags von 8 bis 16.30 Uhr

An wen muss ich mich wenden?

An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Fachdienst für Gesundheit oder Gesundheitsamt).

Impfungen

Das Land richtet gemeinsam mit Kommunen, Kassenärztlicher Vereinigung, Bundeswehr, Technischem Hilfswerk und anderen Hilfsorganisationen Impfzentren ein. Die Standorte werden von den Kommunen bestimmt und organisiert. Die kassenärztliche Vereinigung ist zuständig für das medizinische Personal. Die Terminvergabe wird online über die Website www.impfen-sh.de und telefonisch über die 116117 möglich sein.

Infektionsschutz in Husum

Rechtsgrundlage

Was sollte ich noch wissen?

Eine Epidemie (Seuche) ist eine außergewöhnlich häufig auftretende Infektionskrankheit innerhalb eines geografisch beschränkten Gebietes. Epidemisch auftretende Infektionskrankheiten sind zum Beispiel Pest, Cholera, Typhus und Grippe. Eine kontinentübergreifende Epidemie wird als Pandemie bezeichnet.

Kontaktdaten der Öffentlichen Gesundheitsdienste und Gesundheitsämter finden Sie auf den Internetseiten des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren des Landes Schleswig-Holstein (MSJFG).

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es muss ein Dokument mitgebracht werden anhand dessen die Person und deren Alter identifiziert werden können. Das kann mit einem Ausweis (aktuell oder abgelaufen) oder auch mit einer Krankenversicherungskarte (GKV) passieren.

Die Impfberechtigung regelt die Corona-Impfverordnung.

Nähere Informationen finden Sie hier: