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Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II, "Hartz IV")

Nr. 99107002000000
Arbeitslosengeld II

Die Grundsicherung für Arbeitsuchende soll die Eigenverantwortung von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten stärken. Sie soll dazu beitragen, dass sie ihren Lebensunterhalt unabhängig von der Grundsicherung aus eigenen Mitteln und Kräften bestreiten können. Sie soll erwerbsfähige Leistungsberechtigte bei der Aufnahme oder Beibehaltung einer Erwerbstätigkeit unterstützen und den Lebensunterhalt sichern, soweit sie ihn nicht auf andere Weise bestreiten können.

Anspruchsberechtigt sind Bürgerinnen und Bürger, die ihren Lebensunterhalt, ihre Eingliederung in Arbeit und den Lebensunterhalt der mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen (insbesondere unverheiratete Kinder unter 25 Jahren, Eltern, Ehe- und Lebenspartner, Partner in nichtehelichen Lebensgemeinschaften) nicht oder nicht vollständig aus eigenem Einkommen und Vermögen bestreiten können und die erforderliche Hilfe auch nicht von anderen (insbesondere Angehörigen oder anderen Sozialleistungsträgern) erhalten.
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte erhalten Arbeitslosengeld II, mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebende nicht erwerbsfähige Personen erhalten Sozialgeld, sofern sie nicht Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung im Alter nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe - haben.

Sofern die Fördervoraussetzungen erfüllt sind, besteht ergänzend Anspruch auf Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets nach § 28 Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II).

Auch Personen, die erwerbstätig sind, deren Einkommen aber nicht existenzsichernd ist, erhalten (aufstockende) Leistungen nach dem SGB II. Gleiches gilt für hilfebedürftige Personen, die Arbeitslosengeld I erhalten.

An wen muss ich mich wenden?

An das örtlich zuständige Jobcenter.

In den Kreisen Nordfriesland und Schleswig-Flensburg an die Jobcenter in den Sozialzentren.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Nachweise über Einkommen und Vermögen,
  • Nachweise über Aufwendungen für Unterkunft und Heizung.

Welche Gebühren fallen an?

Rechtsgrundlage

Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Grundsicherung für Arbeitsuchende

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen zum Arbeitslosengeld II, einschließlich sogenannter Bildungsgutscheine, erhalten Sie auf den Internetseiten der Bundesagentur für Arbeit (BA) sowie beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) oder am Bürgertelefon.

Formulare des Kreises

Der Kreis Nordfriesland stellt auf seiner Homepage entsprechende Formulare zur Verfügung.

Anträge / Formulare

Formulare zum Arbeitslosengeld II finden Sie auf den Internetseiten der Bundesagentur für Arbeit (BA).

Hinweise:
Eine Leistungsgewährung erfolgt gegebenenfalls ab Ersten des Monats, in dem der Antrag gestellt wurde.
Eine rückwirkende Gewährung (Nachzahlung) für Zeiten vor - dem Monat der - Antragstellung ist nicht möglich.