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Freiwilliges Ökologisches Jahr (FÖJ)

Nr. 99030010000000

Freiwillige, die aktiv in der Natur- und Umweltschutzarbeit sein möchten, können ein Freiwilliges Ökologisches Jahr (FÖJ) ableisten. Sie müssen die Vollschulzeitpflicht erfüllt, aber das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Angeboten wird diese Umwelt- und Naturschutzarbeit von Umweltverbänden und -zentren sowie in Behörden und sonstigen Einrichtungen.

Die FÖJ-Teilnehmerinnen und -Teilnehmer erhalten ein monatliches Taschengeld und werden in den Sozialversicherungen (Kranken-, Renten-, Pflege-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung) angemeldet. Die Kosten werden übernommen. Darüber hinaus gewähren die Einsatzstellen freie Unterkunft und/oder freie Verpflegung beziehungsweise einen finanziellen Ausgleich. Die Höhe des Taschengeldes ist unterschiedlich und abhängig vom jeweiligen Träger.

Die Träger des FÖJ müssen als solche zugelassen sein. Antragsteller kann jede juristische Person des privaten und öffentlichen Rechts sein, die nachweist, dass sie die Gewähr für eine ordnungsgemäße Durchführung des FÖJ bietet. Diese richtet sich nach dem Jugendfreiwilligendienstegesetz und der FÖJ-Konzeption Schleswig-Holsteins.

An wen muss ich mich wenden?

  • An den Träger des FÖJ, sofern Sie sich für ein FÖJ interessieren,
  • an das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein (MELUND), sofern Sie eine Zulassung als Träger des FÖJ beantragen wollen
  • an die Kreise und kreisfreien Städte.

Welche Gebühren fallen an?

Welche Fristen muss ich beachten?

Rechtsgrundlage

  • Gesetz zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten (Jugendfreiwilligendienstegesetz - JFDG),
  • Landesverordnung über die zuständige Behörde nach dem Gesetz zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten (JFDG-Zuständigkeitsverordnung).

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen zum FÖJ in Schleswig-Holstein finden Sie im Landesportal "Landwirtschaft und Umwelt Schleswig-Holstein".