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Bettensteuer

Nr. 99077018000000

Urheber

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Spezielle Hinweise für Husum:

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Kommunen die als Tourismusort anerkannt sind, können eine Tourismusabgabe erheben.

Formulare

Spezielle Hinweise für Husum:

Nachfolgend haben Sie die Möglichkeit, die Erklärungsformulare als PDF-Datei herunterzuladen.

Hinweise

  • Aufgrund einer Gesetzesänderung wurde die bisherige Fremdenverkehrsabgabe in Tourismusabgabe umbenannt.
     
  • Ist in der Anlage zur Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe in der Spalte »durchschnittlicher Gewinnsatz« ein "E« aufgeführt, so greifen Sie bitte auf den Erklärungsbogen "Einzelermittlung" zurück.
     
  • Bei der Vermietung von Ferienwohnungen dürfen von den Einnahmen auch nicht eventuelle Provisionszahlungen abgezogen werden, die häufig von beauftragten Mietvermittlungsunternehmen im Vorwege abgezogen und gar nicht an den Wohnungsbesitzer weiter geleitet wurden. Zudem ist es unzulässig, nur Teilbeträge des Umsatzes einzutragen, weil dieser von Gewerbetreibenden nicht ausschließlich mit Vertragspartnern oder Kunden innerhalb des Geltungsbereiches der Tourismusabgabesatzung erzielt wurde.

Normalfall

Gewinnsatz ist in der Satzung ausgewiesen

Einzelermittlung

Gewinnsatz ist in der Satzung mit einem "E" ausgewiesen

Vermietung



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