Beseitigung oder Abschneiden bestimmter Bäume, Hecken, lebender Zäune, Gebüsche innerhalb eines bestimmten Zeitraums beantragen
Nr. 99090023276000Urheber
Spezielle Hinweise für Husum:
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Volltext
Bäume produzieren lebensnotwendigen Sauerstoff, verbessern das Klima, filtern Staub und Schadstoffe und sorgen für Luftfeuchtigkeit und -bewegung. Sie bieten Lebensraum für die unterschiedlichsten Tiere, beleben und gliedern das Stadt- beziehungsweise Ortsbild und dämpfen Lärm. Damit Bäume erhalten bleiben sind sie - vor allem in stark besiedelten Räumen - besonders geschützt.
Wenn Sie einen Baum fällen möchten, kann eine Genehmigung erforderlich sein. Gegebenenfalls müssen Sie für den gefällten Baum einen Ausgleich leisten. Eine Fällgenehmigung ist insbesondere dann notwendig, wenn Bäume einem besonderen Schutz unterliegen.
In der Zeit zwischen dem 1. März und dem 30. September ist das Fällen von Bäumen und anderen Gehölzen verboten. Auch ist es verboten, diese auf den Stock zu setzen. Sie dürfen Bäume und andere Gehölze dann nur zur Pflege schneiden. Wenn Sie in der Zeit einen Baum fällen müssen, weil er zum Beispiel die Verkehrssicherheit beeinträchtigt, benötigen Sie dafür eine Ausnahmegenehmigung.
Teaser
Wenn Sie zwischen März und September einen Baum oder ein anderes Gehölz fällen möchten, benötigen Sie dafür eine Ausnahmegenehmigung.
Ansprechpunkt
Bitte wenden Sie sich an den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Untere Naturschutzbehörden) oder falls in Ihrer Gemeinde eine Baumschutzsatzung besteht, an die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Erforderliche Unterlagen
Hilfreich sind Lagepläne, Beschreibungen sowie weitere Angaben, die zur Beurteilung des Vorhabens notwendig sind. Da weitere Unterlagen erforderlich sein können, wird empfohlen, sich diesbezüglich vorab mit der zuständigen Stelle in Verbindung zu setzen.
Rechtsgrundlage(n)
Formulare
Hinweise (Besonderheiten)
Informationen der Stadt Husum
Für diese Dienstleistung ist die Bauaufsicht der Stadt Husum zuständig.
Wenn Sie einen Baum fällen oder eine sonstige Handlung vornehmen möchten, die im Sinne der Baumschutzsatzung genehmigungsbedürftig ist, reichen Sie bitte bei der Bauaufsicht der Stadt Husum einen schriftlichen Antrag mit einem Lageplan Ihres Grundstücks ein, auf dem die Standorte der betreffenden Bäume sowie der jeweilige Stammumfang eingezeichnet sind.
Seit Oktober 2019 gilt in Husum die Baumschutzsatzung, in der geregelt ist, welche Bäume schützenswert sind und unter welchen Voraussetzungen Ausnahmen und Befreiungen erteilt werden können. Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Baumschutzsatzung .
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)
