Straßenbeleuchtung
Nr. 99108020000000Zusatzinformation
Die Straßenbeleuchtungsanlagen gehören zur kommunalen Daseinsvorsorge und dienen dem allgemeinen Sicherheitsbedürfnis, unabhängig vom Straßenverkehr oder dem Straßenzustand. Sie haben die Aufgabe, den Verkehr zu sichern (Gefahrenabwehr) sowie der Förderung der örtlichen Gemeinschaft zu dienen.
Straßenbeleuchtungsanlagen sind weder Bestandteil der Verkehrssicherungspflicht (Straßenbaulast) noch gehören sie zu den öffentlichen Straßen.
An wen muss ich mich wenden?
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung, in deren/dessen Bezirk sich die Straßenbeleuchtungsanlagen befinden.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Die Investitionsbank Schleswig-Holstein bietet Beratung im Bereich der Energie-Optimierungsmöglichkeiten unter anderem bei Straßenbeleuchtung und Lichtsignalanlagen.
Straßenbeleuchtung: Rufnummer bei Störungen
Seit Anfang 2019 ist das Rendsburger Unternehmen SPIE SAG GmbH für die Unterhaltung der Straßenbeleuchtung im Stadtgebiet zuständig.
Wer eine Störung an der städtischen Straßenbeleuchtung melden möchte, wählt bitte die Telefonnummer 04944-301-8018.